Globalisierung: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der EGF hilft Arbeitnehmer*innen, (inklusive Selbständigen, Zeitarbeiter*innen oder unbefristet Beschäftigten), die infolge von Veränderungen des Welthandelsgefüges (beispielsweise die Schließung eines großen Unternehmens, die Verlagerung einer Produktionsstätte außerhalb der EU, o.ä.) oder im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Bis Ende 2017 konnten in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit auch junge Menschen, die weder in Arbeit noch Ausbildung waren (NEET), EGF-Unterstützung in gleicher Höhe wie die entlassenen Arbeitnehmer*innen dieser Regionen erhalten.

 

Der EGF kann durch die Finanzierung von Maßnahmen die Arbeitssuche unterstützen, Berufsberatung bereitstellen, bedarfsgerechte Ausbildung und Umschulung befördern, Betreuung und Coaching ermöglichen oder das Unternehmertum und Unternehmensgründungen erleichtern. Überdies können einzelne Personen finanziell unterstützt werden, wenn sie eine Ausbildung machen, umziehen beziehungsweise anderweitig mobil werden müssen oder wenn ihre Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt reichen. Für den Zeitraum zwischen 2014-2020 verfügt der EGF über ein Jahresbudget von 150 Millionen Euro.

 

Die Förderkriterien sind in der EGF-Verordnung festgelegt. Allgemein gilt, dass der EGF nur dort zum Einsatz kommt, wo mehr als 500 Arbeitnehmer*innen von einem einzigen Unternehmen (einschließlich Lieferanten und nachgelagerten Unternehmen) entlassen werden oder wenn in einer oder mehreren benachbarten Regionen zahlreiche Arbeitnehmer*innen eines einzigen Industriezweigs ihre Arbeit verlieren. Die konkreten Fälle werden von nationalen oder regionalen Behörden verwaltet. Jedes Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

 

Am 30. Mai 2018 hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorgelegt, um den Grundsätzen der Europäischen Säule Sozialer Rechte gerecht zu werden und entlassenen Arbeitnehmer*innen wirksamer helfen zu können.

 

Die Europaabgeordneten der LINKEN begrüßen die neuen Vorschriften, die unter anderem ein breiteres Spektrum an Kündigungsgründen (Automatisierung und Digitalisierung sowie umweltbedingte Veränderungen), eine niedrigere Zulässigkeitsschwelle (250 entlassene Arbeitnehmer*innen anstatt der bisher 500) und eine Namensänderung (European Transition Fund, ETF) beinhalten. Ferner befürwortet DIE LINKE das vereinfachte und beschleunigte Verfahren sowie die Anpassung der Ko-Finanzierungssätze. Der derzeit bei 60% liegende Ko-Finanzierungssatz des Fonds wird an die für den betreffenden Mitgliedstaat geltenden höchsten Ko-Finanzierungssätze des ESF+ angepasst. Das bedeutet, dass die EU in mehreren Fällen einen höheren Anteil der Gesamtkosten finanziert.

 

Für den Zeitraum 2021-2027 wird der neue ETF mit 1,6 Milliarden Euro ausgestattet.

 

Europäische Säule sozialer Rechte

Digitalisierung

ESF+

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