Energieunion

(auch: Clean Energy Package)

2016 legte die Europäische Kommission die acht Gesetzesvorschläge vor, die die europäische Energieunion umfassen, das sogenannte Clean Energy Package. Es umfasst Richtlinien und Verordnungen zur Energieeffizienz von Gebäuden, zur Förderung von erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienz, zur sogenannten Governance der Energiepolitik, zum Strombinnenmarkt, zu ACER (Agency for Cooperation of Energy Regulators) und zur Risikovorsorge. Das europäische Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien wurde auf 32 Prozent im Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 heraufgesetzt, gleiches gilt für die Steigerung der Energieeffizienz.

Dies sind Schritte in die richtige Richtung, aber sie sind nicht ausreichend. Die Richtlinie und Verordnung zum Strombinnenmarkt schränken leider den Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom ein. Jedoch werden Subventionssysteme wie die sogenannten „Kapazitätsmechanismen“ für Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke und Atomkraftwerke weiterhin erlaubt.

Das Recht auf Energie beziehungsweise der Kampf gegen Energiearmut hätte in der Strombinnenmarkt-Richtlinie verankert werden können, aber leider fand sich dafür keine Mehrheit im Europaparlament. (siehe auch: „Energiearmut“ und „Recht auf Energie“)

 

Am 26. März 2019 stimmte die Mehrheit des Europaparlaments für die Verordnung und die Richtlinie des Strombinnenmarktes.

Hier die Pressemitteilung dazu:

https://www.dielinke-europa.eu/de/article/12304.abstimmung-zum-strombinnenmarkt-das-glas-ist-halb-voll.html

 

 

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