Als Bürgerenergie bezeichnet man die Erzeugung von Energie mit erneuerbaren Energien in dezentralen Strukturen, zum Beispiel in Energiegenossenschaften. Die wirtschaftlichen Ziele von Bürgerenergie folgen gesellschaftlichen Zwecken: ökologische Verantwortung, Umwelt- und Klimaschutz, Daseinsvorsorge, und die nachhaltige Entwicklung einer Region.

Bürgerenergie kann von vielen Akteur*innen betrieben werden: Privatleuten, Landwirt*innen und Personen unterschiedlicher Rechtsformen (wie Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Energiegenossenschaften, GmbH & Co. KG).

DIE LINKE. im Europaparlament hat sich für Förderung von Bürgerenergie im Rahmen des europäischen Strombinnenmarkt-Pakets eingesetzt. (siehe auch: Europäische Energieunion)

 

 

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