Presseschau: Vetorechte bei CETA, TTIP & Co.

17. Mai 2017

JUNGE WELT

Die werte der Kommission, von Simon Zeise

„Watschn setzte es für Brüssel – und Jean-Claude Juncker hat sich gleich für jede Wange eine abgeholt. Zuerst ließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) die von Juncker abgelehnte Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu, dann urteilen die Richter am Dienstag auch noch, dass nationale Parlamente ein Veto gegen Handelsabkommen einlegen dürfen. Es wäre ja auch zu schön für die Brüsseler Bürokraten gewesen, still und heimlich Zonen des freien Warenverkehrs einzurichten, ohne sich lästigen Debatten in den 27 EU-Mitgliedsländern stellen zu müssen.

Worum es der Kommission geht, verdeutlichte der kanadische Handelsminister François-Philippe Champagne. Seine Regierung hätte ja »zugestimmt, durchsetzbare Arbeitsvorschriften in das Handels- und Arbeitskapitel von CETA aufzunehmen«, doch in den Verhandlungen mit den »Europäern« sei dies nicht gewollt worden, hatte Champagne Ende März an den EU-Parlamentarier Fabio De Masi (Die Linke) geschrieben. Die EU-Kommission drohte am Freitag. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte ein Sprecher: »Die Vorschriften in CETA zu Arbeit und Umwelt sind bereits bindend und durchsetzbar. Die Vorstellung, dass sie nur weiches Recht seien, ist nicht korrekt.« Sie seien auch durchsetzbar, weil sie einem speziellen Streitbeilegungsverfahren unterliegen, »mit einer klaren, zwingenden und zeitlich festgelegten Prozedur«. Wenn Juncker Mindestlöhne unterlaufen will, dann macht er das auch – dachte er zumindest.“

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