Steuerreform Schweiz: Sauber werden ohne Kavallerie

Am gestrigen Sonntag wurde per Volksabstimmung in der Schweiz die von der Regierung vorgelegte Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit fast 60 Prozent der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die vorgeschlagene Reform zur Abschaffung der steuerlichen Begünstigung ausländischer Holdingfirmen in der Schweiz basierte auf einer Übereinkunft mit der Europäischen Union zur Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs aus dem Jahr 2014. Das Ergebnis der Abstimmung kommentiert der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE.), stellvertretender Vorsitzender des Panama Papers Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA):
 

„Die Reform war Schweizer Käse. Das Holding-Privileg sollte durch andere schädliche Steuertricks ersetzt werden. Die Abstimmungsniederlage der Regierung ist ein Erfolg der Schweizer Initiativen für Steuergerechtigkeit. Die Gegner der Reform befürchten zurecht Verluste für die Schweizer Kommunen durch Steuergeschenke für die Superreichen.“

De Masi weiter: „Es reicht jedoch nicht mit dem Finger auf die Schweiz zu zeigen. Die neuen Vergünstigungen der USR III – Patentboxen, fiktive Eigenkapitalzinsen und Superabschreibungen – sind in den EU-Steueroasen tägliches Brot. Die EU-Kommission toleriert solche Tricks nicht nur, sondern verankert sie teilweise im Vorschlag zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB).“

De Masi abschließend: „Die Schweizer Regeln bleiben überaus schädlich und sind zu Recht international geächtet. Die Schweizer Regierung sollte nun umgehend das Holding-Privileg ohne neue Schlupflöcher abschaffen. Andernfalls riskiert die Schweiz, auf die schwarze EU Liste der Steueroasen zu gelangen. Diese wird hoffentlich sanktionsbewährt – auch wenn Großbritannien und andere dies noch blockieren.“