Fluggastdatenabkommen mit Kanada soll vom EuGH geprüft werden
Am Dienstag wird das Europaparlament in Straßburg entscheiden, ob das umstrittene Abkommen über die Sammlung von Fluggastdaten (PNR) mit Kanada vom EuGH auf seine Übereinstimmung mit der Grundrechtecharta überprüft werden soll.
„Ich bin überzeugt, dass das geplante Abkommen mit Kanada gegen die Grundrechtecharta der EU verstößt, insbesondere gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Deshalb unterstütze ich den Antrag auf eine Vorab-Prüfung durch den EuGH“, so die innenpolitische Sprecherin der LINKEN im Europaparlament, Cornelia Ernst.
„In ihrem Urteil vom 8. April 2014 haben die Richter in Luxemburg nicht nur die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung annulliert, sondern auch klar gesagt, dass eine anlass- und unterschiedslose Datensammlung auch zur Bekämpfung von Terrorismus nicht mit dem Recht auf Datenschutz zu vereinbaren ist. Die Argumentation des Gerichts ist vollständig auf das Fluggastdatenabkommen anwendbar. Ging es bei der Vorratsdatenspeicherung um die pauschale Sammlung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten, geht es nun um die ebenso pauschale Sammlung von Passagierdaten, darunter auch Kreditkarten, Reisepartner und Essenswünsche.“
Die Überprüfung durch den Gerichtshof hätte in jedem Fall aufschiebende Wirkung, erst danach könnte das Europaparlament über das Abkommen selbst abstimmen.
„Unser Ziel ist es natürlich, dieses Abkommen zu verhindern. Ein negatives Urteil aus Luxemburg wäre dazu ein wichtiger Schritt. „
Strasbourg, 24. 11. 2014