EU setzt Rechtsanspruch auf Basis-Bankkonto durch

Das Europäische Parlament in Strasbourg hat heute grünes Licht fürs EU-weite Verbraucherrecht auf ein Girokonto gegeben. Die Abgeordneten verabschiedeten mit 603 Zustimmungen, 51 Enthaltungen und 21 Gegenstimmen das Ergebnis der Verhandlungen, die Berichterstatter Jürgen Klute am 20. März erfolgreich zu Ende geführt hatte.

Jürgen Klute kommentiert die heutige Abstimmung: „58 Millionen kontolose Bürger in der EU sind ein deutliches Zeichen, dass im Kundengeschäft der Banken einiges im Argen liegt. Mit der neuen Regelung tragen wir dazu bei, Verbraucher gegenüber Banken deutlich den Rücken zu stärken.“

„Der Rechtsanspruch auf ein Bankkonto ist ein grosser Fortschritt, der lange von Verbraucher- und Sozialverbänden eingefordert wurde. Das Parlament hat durchgesetzt, dass möglichst alle Banken Basiskonten anbieten, auf die Verbraucher grenzüberschreitend Anspruch haben. Sichergestellt wird, dass auch „geduldete Asylbewerber“ Zugang zu einem „Konto für jedermann“ haben. Mitgliedsländer sind in der Pflicht, Verbraucher über ihren Rechtsanspruch aufzuklären“, so Klute weiter.

Die „Richtlinie über Zahlungskonten“ verpflichtet Banken ausserdem dazu, Gebühren gestalten müssen und unkomplizierte Kontowechsel innerhalb von zwei Wochen zu ermöglichen. Zusätzlich muss jedes Mitgliedsland sicherstellen, dass Bankkunden mindestens eine kostenlose und unabhängige Vergleichs-Website nutzen können.

Der Richtlinienentwurf wurde auf Druck des Parlaments vorgelegt, das 2012 eine entsprechende Initiative eingefordert hatte. Berichterstatter war ebenfalls Jürgen Klute. Nach Zustimmung des Ministerrats müssen die Mitgliedsländer die Richtlinie bis spätestens April 2016 umsetzen.    

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Jürgen Klute, MEP