Kulturausschuß bestätigt neue Förderprogramme
ERASMUS+ und KREATIVES EUROPA
Der Ausschuß für Kultur und Bildung hat am 5. November 2013 die Ergebnisse der Trilogverhandlungen für die neuen Förderprogramme ERASMUS+ (Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport) und Kreatives Europa (Kultur- und Kreativsektor) bestätigt.
ERASMUS+ faßt die bisherigen Programme Comenius, Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo da Vinci, Grundtvig und Jugend in Aktion unter einem Dach zusammen. Die Markennamen werden jedoch erhalten. Neu eingeführt wird die Unterstützung sportlicher Aktivitäten.
Von den von der EU-Kommission ursprünglich als notwendig vorgeschlagenen 17.299 Mrd. Euro für die Programmlaufzeit 2014 bis 2020sind am Ende der Verhandlungen nur noch 13.010 Mrd. EUR übrig geblieben (Preisbasis aus dem Jahr 2011). Nicht der gesamte Beitrag wird als Darlehen für Lernende und Lehrende ausgezahlt: 3.5% (455 Mio. EUR), werden als Garantiefazilität für Darlehen, also Bankkredite, zurückgehstellt. Dem Logik konnten die Abgeordneten der GUE/NGL nicht folgen und enthielten sich bei der Abstimmung im CULT. Die WEiterführung des beliebten Programms als solches begrüßen sie selbstverständlichl.
KREATVES EUROPA wird für die kommenden sieben Jahre den Rahmen für die EU-Förderung im Kultur- und Kreativbereich bilden. Hier werden die bisherigen Programme MEDIA, MEDIA Mundus und KULTUR unter ein gemeinsames Dach gestellt. MEDIA und KULTUR bleiben jedoch als eigenständige Unterprogramme erhalten. Das Programmbudget 2014-2020 beträgt 1.426 Mrd. EUR (aktuelle Preise) Der maximale Anteil der EU-Förderung an der gesamten Projektsumme soll 80% betragen. Die Europaabgeordneten der GUE/NGL stimmten dem Verhandlungsergebnis zu. Sie wiesen aber darauf hin, daß bei der konkreten Entscheidung über Förderwürdigkeit von Projekten darauf zu achten sein wird, daß der Eigenwert kultureller Aktivitäten im Vordergrund stehen müsse, nicht der möglicherweise zu erzielende wirtschaftliche Gewinn.
Beide Gesetzesvorschläge werden voraussichtlich am 19. November 2013 dem Plenum des Europaparlaments in Strasbourg vorgelegt und sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Voraussetzung ist eine Einigung zwischen EP und Rat zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. Weitere Erläuterungen (Arbeitsdokumente der Berichterstatterinnen) sind auf der Internetseite des Kulturausschusses abrufbar (nosch).
Kontakt zum Abgeordnetenbüro Martina Michels.