Grundrechte-Charta muss für alle tschechischen Bürgerinnen und Bürger gelten
Helmut Scholz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. — Ich möchte mich bei Andrew Duff bedanken, und vor allen Dingen möchte ich hervorheben, dass er von Anfang an die Entscheidung des Rates von 2009 kritisiert hat. Er ist mit dieser Entscheidung auch auf den Widerstand der konservativen Kollegen im Ausschuss gestoßen, denen es offensichtlich darum ging, ihrem ehemaligen Kollegen auf der Prager Burg politisch nicht in den Rücken zu fallen.
Erinnern wir uns: Die Forderungen des tschechischen Präsidenten gingen schon 2009 über das Votum beider Parlamentskammern hinaus. Vor anderthalb Jahren hatte sich mit dem Senat bereits eine der beiden tschechischen Kammern eindeutig gegen eine Anwendung des Protokolls ausgesprochen. Und seit zwei Monaten ist ein neuer Präsident im Amt. Vor diesem Hintergrund kann ich nur begrüßen, dass sich auch die EVP dazu durchgerungen hat, den politischen Realitäten Rechnung zu tragen.
Schauen wir uns in der heutigen EU um, so kann nicht übersehen werden, dass es noch immer nach Revanche suchende Gestrige gibt — und auch in wachsendem Maße neue Nationalisten. Sicherlich ist deshalb die Frage legitim, ob in einem Europa, in dem jeden Tag soziale Errungenschaften gezielt und zuhauf über Bord geworfen werden, diese Kräfte eines Tages nicht auch Hand an historische Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses legen.
Opt-out-Klauseln geben keine Sicherheiten. Deshalb muss die Grundrechte-Charta vollumfänglich für alle tschechischen Bürgerinnen und Bürger gelten.