Schengen-Abkommen und Rumänien: Keine Zwei-Klassen-Mitgliedstaaten!
Cornelia Ernst, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: „Es ist ja viel davon gesprochen worden, dass der Schengen-Besitzstand und das Kooperations- und Kontrollverfahren CVM zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Aber das ist nur theoretisches Gerede. Praktisch ist es nicht so. Praktisch bedeutet das, dass wir zwei Klassen von Mitgliedstaaten haben und etablieren. Und so ist es momentan. Damit können wir nicht zufrieden sein! Und deshalb sagen wir auch: gleiche Behandlung für alle Mitgliedstaaten — die alten wie die neuen.
Der zweite Punkt: Die Kommission hat im CVM bei Justizreform, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in Rumänien ausdrücklich Fortschritte gewürdigt, auch wenn es natürlich noch Mängel gibt. Rumänien zeigt bei der Korruptionsbekämpfung ernsthafte Bemühungen — das kann man wirklich nachlesen und nachfühlen — und hat beispielsweise im Unterschied zu Deutschland, das so sehr auf Korruptionsbekämpfung pocht, wenigstens auch die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert und gehört damit zur Mehrheit und nicht zur Minderheit.
Der dritte Punkt: Ich möchte gerne von der Kommission ein paar Fragen beantwortet haben: Worauf beruft sie sich rechtlich bei der Breite und Pauschalisierung in diesem Bericht, den sie vorlegt? Und welches sind denn die wirklich objektivierbaren Kriterien, nach denen Rumänien jetzt konkret weiterarbeiten soll? Ab wann gelten zu erfüllende Forderungen denn als erfüllt und gesteckte Ziele als tatsächlich erreicht? Was sind denn nun die Zeitfenster für diese Länder? Ich sage Ihnen offen, wir lehnen eine Open-End-Strategie für Bulgarien und Rumänien komplett ab.
Und der letzte Punkt: Zur Ehrlichkeit gehört auch, einzuräumen, dass es nicht nur um die Korruptionsproblematik geht, sondern auch um Zuwanderung — und die wird benutzt, um einen Staat in die zweite Klasse zu treiben.“