Verfahren nach Artikel 7 EUV gegen Ungarn einleiten

 Anlässlich der heutigen Plenardebatte in Straßburg zur neuen ungarischen Verfassung erklärt die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres:  

Die neue ungarische Verfassung, ebenso wie das Pressegesetz im vergangenen Jahr, stellen eine Gefahr für Demokratie und Pluralismus dar. Dabei bedrohen sie die Vielfalt der Weltanschauungen und Überzeugungen ebenso wie das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Recht auf frei Meinungsäußerung und das Recht, „Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe […] zu empfangen“.  

Daher reicht es bei Weitem nicht aus, wenn die Kommission nun lediglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleitet. Diese Verfahren haben den Zweck, Verstöße gegen europäische Richtlinien und Verordnungen zu ahnden. Hier geht es aber um viel grundlegendere Verfassungsfragen.  

Es besteht die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Grundwerte. Deswegen rufe ich zur Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7(1) des EU-Vertrags auf, der speziell für einen solchen Fall geschaffen wurde. Dieses Verfahren kann auch mit der Mehrheit des Europaparlaments eingeleitet werden. Dafür setze ich mich ein.  

Straßburg, 18.01.2012