Neue Regeln für Biozide
Zu Beginn der zweiten Lesung im Gesetzgebungsverfahren der Neufassung der bereits bestehenden Biozid-Verordnung hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit der Abstimmung am 4. Oktober 2011 den richtigen Weg eingeschlagen.
Beinahe einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten eine Empfehlung zum Standpunkt des Rates in erster Lesung. Der Umweltausschuss konnte sich auf einen innovativen Text einigen, mit dem jetzt die Verhandlungen mit dem Rat beginnen können.
Biozide schützen uns vor gefährlichen Krankheiten, aber sie sind auch eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Wir benutzen Biozide häufig, um bestimmte Organismen zu vertreiben, zu schädigen, oder abzutöten, wie zum Beispiel Insekten, aber auch Algen, Pilze und Bakterien. Biozide sind häufig schwer abbaubare, zum Teil krebserregende oder andere hochtoxische Gifte und können bei der Anwendung oder Entsorgung Schäden bei Menschen, Tieren und der Umwelt verursachen. Vor allem bei der Verwendung von Bioziden wie Holzschutzmittel oder Insektenspray in Wohnräumen besteht eine Gefahr für Menschen und insbesondere für Kleinkinder.
Mit der Neufassung der Verordnung möchte die EU Zulassungskriterien für Biozidprodukte einführen, die den Weg für eine EU-weite Zulassung ebnen.
Nach der Entscheidung der Abgeordneten des Umweltausschusses wird ab 2017 die EU-weite Zulassung die nationalen Verfahren ersetzen. Für die Übergangszeit wurden strenge Vorgaben beschlossen. Gefährdete Gruppen, zum Beispiel Kinder, wurden dabei ebenso berücksichtigt wie alternative Testmethoden, um Tierversuche zu reduzieren. Um dabei besonders gefährdete Biotope zu berücksichtigen, sollen zusätzliche Vorbeugeprinzipien gelten.
Produkte, in denen Biozide enthalten sind, sollen nicht mit irreführenden Angaben etikettiert werden. Ein weiteres, wichtiges Ergebnis der Abstimmung ist die Pflicht, in Biozidprodukten verwendete Nano-Materialien zu kennzeichnen und einer eigenen Risikoabschätzung zu unterziehen.
Die nächsten Schritte:
Bereits Mitte Oktober werden Vertreter des Umweltausschusses von allen Fraktionen in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat treten, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert. Innerhalb von 60 Tagen muss eine Einigung erzielt werden, die dann von beiden Institutionen in Abstimmungen verabschiedet werden muss.
Mit dem im Umweltausschuss verabschiedeten „Mandat“ können die Abgeordneten mit Selbstvertrauen in die Verhandlung mit dem Rat treten. Ziel ist es, einen Großteil der beschlossenen, positiven Änderungen in die Neufassung der Verordnung zu bringen. Die Menschen und die Umwelt sollen von der Neufassung profitieren, nicht allein die Industrie.
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