EuGH bestärkt Verbot der Inhaftierung von Ausländern, die Ausweisung missachten

Die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, zur Vorabentscheidung C-61/11 des EuGH gegen Italien

„Ich kann das gestrige Urteil des EuGH nur begrüßen. Damit wird zweierlei klar gestellt. Erstens, dass niemand einfach eingesperrt werden kann, nur weil die betreffende Person eine Verwaltungsentscheidung wie einen Ausreisebescheid missachtet hat. Nach einer solchen Aufforderung das Land nicht zu verlassen, ist offensichtlich auch nach italienischem Recht kein Verbrechen, das Abschiebehaft rechtfertigen würde.

 Zweitens ist das Ganze schon seit 2008 geltendes europäisches Recht, nur hatte Italien die Richtlinie einfach nicht umgesetzt. Der EuGH hat nun zum wiederholten Male bestätigt, dass eine Richtlinie unter solchen Umständen gilt, wenn es zum Vorteil des Betroffenen ist. Das war hier klar der Fall.  

Ich setze mich schon seit langem für die Abschaffung von Abschiebehaft ein und darüber hinaus auch dafür, dass niemand ohne richterlichen Urteilsspruch eingesperrt werden kann. Das sind schwere Verstöße gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, für deren Durchsetzung ich mich im Europaparlament engagiere.“