„Patientenrechte“ in Europa
Vorfahrt für den Euro-Jetset
Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung über die EU-Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie abgestimmt – werbegerecht betitelt als „Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“. Eine Zustimmung zum Kompromiss zwischen Rat und Europäischem Parlament (EP) galt schon vorher als sicher – dieser wurde von Konservativen bis zu den Grünen mit breiter Mehrheit unterstützt.
Dieses hat sich in der heutigen Abstimmung bestätigt. Die GUE/NGL hat heute gegen den Kompromiss gestimmt.
„Obwohl der ursprüngliche Richtlinienentwurf der Kommission durch Rat und EP etwas abgeschwächt wurde, geht es immer noch um Bolkestein durch die Hintertür’, so die Europaabgeordneten der LINKEN, Sabine Wils und Sabine Lösing.
Gesundheitsdienstleistungen wurden im Jahr 2006 von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. EU-Kommissar Frits Bolkestein wollte damals durchsetzen, dass Kosten für Behandlungen im EU-Ausland nach dem Herkunftslandsprinzip erstattet werden. Auf dieses Prinzip stützt sich der aktuelle Kompromiss zwischen Rat und EP.
Er wird den vorherrschenden Trend zur Zwei-Klassen-Medizin stärken. Patientinnen, die gezielt eine Behandlung im EU-Ausland suchen, sollen zunächst die Kosten der Behandlung und weitere Folgekosten (Reise, Unterbringung) etc. aus eigener Tasche zahlen. Die Behandlungskosten sollen ihnen in der Höhe einer gleichwertigen Behandlung in ihrem Versicherungsmitgliedstaat zuhause’ erstattet werden.
„Diese Art von Patientenmobilität können sich nur Leute leisten, die über entsprechende Sprachkenntnisse, höhere Bildung und Rechtskundigkeit verfügen und zudem genügend Einkommen haben, um Reise- und Beratungskosten zu finanzieren. Für eine normale Verkäuferin, einen Stahlarbeiter oder eine Mini-Jobberin kommen diese europäischen Binnenmarktfreiheiten’ kaum in Frage. Und eine Rumänin oder ein Bulgare werden auch kaum auf diesem Weg in reichen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich eine Behandlung finden. Ihre heimische Krankenkasse würde nicht einmal einen Bruchteil der dort anfallenden Kosten erstatten. EP und Rat wollen somit eine EU-weite Patientenmobilität für den betuchten Euro-Jetset. Dieser kann dann daheim den Wartelisten entfliehen und EU-weit auf Schnäppchenjagd nach den besten und kostengünstigsten Behandlungen gehen“, so Wils und Lösing.
„Alle Probleme im Rahmen EU-weiter Patientenmobilität – von der Übernahme der Behandlungskosten, der Vorabgenehmigung von Behandlungen im EU-Ausland und ihrer Einzelheiten, der Definition unverhältnismäßiger Wartezeiten, zur Rechtshilfe bei Behandlungsfehlern bis hin zu einer Europäischen Charta der Patientenrechte – könnten und sollten unserer Auffassung nach im Rahmen der novellierten EU-Verordnung über die Koordinierung der Sozialschutzsysteme (883/2004) behandelt und geklärt werden. Das würde auch die 2004 eingeführte Europäische Krankenversicherungskarte stärken. Das Gesundheitswesen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der sozialen Sicherung. Solidarität und Gleichheit in der Versorgung bei hoher Qualität unabhängig vom Einkommen müssen gestärkt werden. Und zwar möglichst wohnortnah und durch integrierte Sozial- und Gesundheitsdienste dort, wo die Menschen leben“, so Wils und Lösing. Zudem würde auf längere Sicht die Gesundheitsversorgung in den ärmeren Ländern der EU verschlechtert. „Wir lehnen diesen faulen Kompromiss zwischen Rat und EP-Mehrheit entschieden ab. Er ist unsozial und öffnet sperrangelweit das Tor zu einem liberalisierten EU-Gesundheitsbinnenmarkt“.
Straßburg, 19.01.2011