Biozidverordnung (be)trifft alle

Rede im Plenum zur Neufassung der Biozid-Verordnung

Herr Präsident!

Biozide sind in zahlreichen Putzmitteln, Desinfektionsmitteln, Mückensprays und vielen weiteren Alltagsprodukten enthalten, mit denen Menschen tagtäglich in Kontakt kommen. Momentan gibt es über 50000 Biozidprodukte in der Europäischen Union. Damit das allen klar ist: Biozide werden zu großen Teilen von Privatleuten verwendet. Biozide sind häufig schwer abbaubare, zum Teil krebserregende oder andere hochtoxische Gifte und können bei der Anwendung oder bei der Entsorgung Schäden bei Menschen, Tieren und Umwelt verursachen. Vor allem bei der Verwendung von Bioziden in Wohnräumen, zum Beispiel bei Holzschutzmitteln und Insektensprays, besteht eine Gefahr für Menschen und insbesondere für Kleinkinder.

Die Hersteller weisen zwar darauf hin, dass von ihren Produkten bei sachgemäßer Anwendung keine Gefahr ausgeht, doch bei jährlich 400000 Tonnen Bioziden, die in der EU vertrieben und von Privatpersonen verwendet werden, müssen selbstverständlich die unsachgemäße Verwendung und Unfälle berücksichtigt werden. Da das bisher nicht der Fall ist, habe ich dazu einen Änderungsantrag eingereicht und bitte Sie, diesem zuzustimmen. Es handelt sich um den Änderungsantrag Nr. 352.

Soll es der Zweck dieser Verordnung sein, wie von der Kommission vorgeschlagen, den freien Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Europäischen Union zu steigern, oder wird es dem Plenum um den Schutz von Menschen und Umwelt gehen? Ein striktes Verbot besonders gefährlicher Substanzen ist unerlässlich. Hier nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu entscheiden, ist extrem gesundheitsgefährlich.

Protokoll der Debatte