Entschließungsanträge der europäischen Linksfraktion
Was ist ein Entschließungsantrag (auch Resolution genannt)?:
In der Tagesordnung der Plenarsitzung ist angegeben, ob nach den Erklärungen des Rates, der Kommission oder des Europäischen Rates (Artikel 110), den mündlichen Anfragen an den Rat und die Kommission (Artikel 115) eine Abstimmung über einen Entschließungsantrag erfolgt. Auch nach den Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 122) kann über Entschließungsanträge abgestimmt werden. Diese Texte werden in der Regel von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens vierzig Abgeordneten eingereicht.
Sämtliche Entschließungsanträge der europäischen Linksfraktion GUE/NGL seit 2003 finden Sie auf den Internetseiten der GUE/NGL.
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