Vorsicht, giftig: Elektroschrott
Umweltausschuss nimmt Bericht zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS, an.
9,3 Millionen Tonnen Elektro – und Elektronikschrott werden jedes Jahr in der EU produziert, Tendenz steigend. Alte Handys, Computer, Kühlschränke, Fernsehgeräte, etc. stellen mit ihren schädlichen Inhaltsstoffen eine Gefahr für Umwelt und die Gesundheit dar.
Die EU-Komission hat einen Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie zur Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorgelegt. Der heute angenommene Bericht ändert den Vorschlag der Kommission weitgehend.
Die Europaabgeordnete Sabine Wils, Mitglied im Umweltausschuss, begrüßte das Votum. Der Bericht weise jedoch Schwachstellen auf.
Der Bericht der grünen Abgeordneten Jill Evans wurde heute mit nur einer Gegenstimme angenommen, allerdings war der Ausschuss in den entscheidenden Fragen gespalten.
Wils bedauert, dass die Liste der verboten Substanzen (Anhang IV) nicht um einige der gefährlichsten Substanzen ergänzt werden konnte: „Bromierte und chlorierte Flammschutzmittel, aber auch PVC, müssen verboten werden. Wenn diese bei zu niedrigen Temperaturen in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden, entstehen hochgiftige Dioxine. Dioxine entstehen auch bei Schwelbränden auf Mülldeponien in Entwicklungsländern und gefährden dort die Gesundheit von Kindern, die Müll sammeln oder versuchen, an wertvolle Metalle in Altgeräten zu kommen, indem sie die Kunststoffteile verbrennen.“
Ein bedeutender Teil der Industrie produziert bereits erfolgreich Geräte aus den Bereichen IT – und Kommunikationstechnologie sowie Unterhaltungselektronik, die frei von PVC und bromierten Flammschutzmitteln sind. „Ich kann daher nicht nachvollziehen, was die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss dazu bewogen hat, gegen ein Verbot dieser Stoffe ab 2014 zu stimmen“, so Wils.
Positiv zu bewerten ist der umfassend erweiterte Anhang III. Die Stoffe in Anhang III werden vorrangig bei der Überprüfung der Kommission behandelt, ob sie unter Anhang IV eingeordnet und somit verboten werden. Dabei liegt die Priorität auf möglichen Gesundheitsrisiken und Umweltgefahren, die durch die Substanzen in Anhang III aufkommen. Wils: „Nachdem die giftigen Substanzen es nicht in die Liste der verbotenen Stoffe geschafft haben, wurde mit dem umfangreichen Anhang III durch den Umweltausschuss aber dennoch die große Gefahr anerkannt, die von den vielen Substanzen ausgeht.“
Änderungsanträge zur Verbesserung der Methodik für zukünftige Beschränkungen, fokussiert auf Abfallaspekte, sowie verbesserte Ausnahmeregelungen wurden ebenfalls angenommen.
„Nun geht es darum, eine weitere Verwässerung des Berichts bei der Abstimmung im Plenum Anfang Juli zu verhindern. Ich setze mich weiterhin für eine wirkungsvolle Richtlinie für den Schutz von Mensch und Umwelt ein“.
Brüssel, 02. Juni 2010
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