Zur Arbeit des Europaparlaments und zur bevorstehenden Erweiterung der EU

Christel Fiebiger

Vortrag beim Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH), Ortsverband Perleberg, am 15.04.04

Das Jahr 2004 ist voll gepackt mit europäischen Ereignissen.
– In wenigen Tagen ist es soweit. Am 1. Mai wird die EU um 10 Länder und 75 Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert.
– Am 13. Juni gibt es die Wahlen zum Europäischen Parlament.
– Im November wird eine neue EU-Kommission mit Kommissaren aus 25 EU-Staaten ihre Arbeit aufnehmen.

Ich will etwas zu den ersten beiden Ereignissen sagen.

I.
Zur EU-Erweiterung

Die Politik wird nicht müde, das Projekt der Erweiterung als bedeutungsvoll für die Wiedervereinigung Europas und als Erfolgsmodell der EU zu begründen.
Für den Erfolg werden besonders angeführt
– erstens die Durchsetzung der Grundwerte wie Demokratie, Frieden, Freiheit, Gleichheit und Solidarität und
– zweitens dass die EU zu einem Wirtschaftsraum wächst, der mit rund 450 Millionen Konsumenten zum größten einheitlichen Markt der Welt wird und mehr Wohlstand in den alten und neuen Mitgliedsländern bringen würde.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Chancen der Erweiterung größer als die Risiken sein werden. Auch räumt man ein, dass es Gewinner und Verlierer geben wird.
Die entscheidende Frage ist jedoch:

Wer werden die Gewinner und wer die Verlierer sein?
Diese Frage ist nicht isoliert von den derzeitigen Reformen zum Umbau des Sozialstaates zu beantworten, die – siehe Agenda 2010 oder Gesundheitsreform – in Wirklichkeit auf den Abbau des Sozialstaates hinaus laufen.

Für mich steht fest:
Gewinner der Erweiterung wird das Kapital sein. Es erschließt neue Absatzmärkte und nutzt das Hinzukommen von Ländern mit niedrigen Arbeitskosten und niedrigerem Lebensstandard zu einer Generaloffensive auf unseren Sozialstaat.

In dem Zusammenhang ist ein Interview, das der Allianz-Chefvolkswirt Michael Heise am 20. März 2004 gegeben hat, aufschlussreich und entlarvend zugleich.

Zur Frage: Was wird sich durch den Beitritt zur EU für die Menschen in Deutschland konkret verändern?, sagte er unter anderem:
„Die niedrigen Löhne in den Beitrittsländern erzeugen Druck auf die Politik, gerade auch bei uns, für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu sorgen oder auch die staatlichen Leistungen zurückzufahren. Durch die Erweiterung werden Prozesse ausgelöst, die auch die westlichen Volkswirtschaften wieder wettbewerbsfähiger machen. Wir können uns die Überregulierung und viele soziale Wohltaten einfach nicht mehr leisten. Die Politik muss sich hier eklatante Versäumnisse ankreiden lassen. Die Osterweiterung wird hier für eine heilsame Korrektur sorgen.“

Seine Antwort auf die Frage Zieht die deutsche Wirtschaft denn auch unmittelbare Vorteile aus der EU-Ost-Erweiterung? war folgende:
„Ja sicher. Schließlich kommen dynamische Volkswirtschaften hinzu, die neue Absatzchancen für unsere Unternehmen bieten. Gleichzeitig bieten die Länder natürlich auch Produktionskostenvorteile, was den Druck auf den deutschen Arbeitsmarkt weiter erhöhen dürfte.
Wir sollten uns deshalb fragen, ob wir nicht wieder mehr arbeiten müssen – und zwar ohne Lohnausgleich.“

Und auf den Einwurf des Interviewers Die Menschen sollen also für das gleiche Geld mehr arbeiten? antwortete der gut bezahlte Chefvolkswirt prompt:
„Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Menschen gern länger arbeiten würden, um ihr heutiges Lohnniveau behalten zu können, statt Lohneinbußen in Kauf zu nehmen.“

Hier möchte ich einfügen, dass die Arbeitskosten je Stunde nach einer offiziellen Statistik in der Industrie und im Dienstleistungsgewerbe 2001 in Tschechien bei 4,00 Euro, in Polen bei 4,50 Euro, in der Slowakei bei 3,10 Euro und in Lettland bei 2,40 Euro lagen.
Demgegenüber betrugen sie im Mittel der EU-15 das Vielfache, konkret 22,21 Euro je Stunde.

Hinzu kommt, dass die Arbeitskräfte der Beitrittsländer gut qualifiziert sind. Der Anteil der Bevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren mit mindestens Abschluss der Sekundarstufe 2 liegt dort über dem EU-Durchschnitt. Während der Anteil in der EU-15 nur 57,3 % beträgt, sind es in den Beitrittsländern zwischen 70 und 85 %.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass nach einer Umfrage des Münchner ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung vom März 2004 deutsche Unternehmen zunehmend in Osteuropa investieren.
25 Prozent aller Unternehmen hätten bereits Betriebsteile in die Beitrittsländer verlagert.
12 Prozent der befragten 1.000 Firmen planten weitere Verlagerungen. Besonders stark sei der Trend in der Bau- und Industriebranche.

Während das Kapital von der Erweiterung profitieren will, dürften die breiten Kreise der Bevölkerung kaum zu den Gewinnern zählen.
Das eben Festgestellte unterstreicht, dass
– die Angst vor billigen Arbeitskräften besonders aus Polen,
– die Angst vor der Abwanderung von Unternehmen auf die östliche Seite von Oder und Neiße,
– die Angst davor, dass die neuen, ärmeren Mitgliedsstaaten das Niveau der EU und damit den eigenen Lebensstandard nach unten ziehen könnten,
ihre Berechtigung haben. Sie sollten nicht klein geredet werden.

Es ist also kein Zufall, dass bei uns gerade jetzt die Gewerkschaften als Kartell von Abzockern mittels Tarifautonomie und Kündigungsschutz diffamiert werden und der Sozialstaat mit seinen „Lohnersatzleistungen“ (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Frühverrentung) als nicht mehr bezahlbar hingestellt wird.

Verfolgt man die Statements der Schröder, Clement, Eichel oder Merkel, Stoiber, Merz haben sie eins gemein: der Wirtschaftsstandort Deutschland sei ohne die von ihnen verordnete „Rosskur“ nicht zu retten. Propagiert werden Heilmittel wie:
– Reduzierung der Löhne zum Vorteil der Profite um 10 – 15 %, für gering Qualifizierte gar um 33 %,
– Übernahme der Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Arbeitnehmer,
– Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden,
– Verlängerung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre,
– Entmachtung der Gewerkschaften durch Aufhebung des Tarifrechtes und des Kündigungsschutzes,
– drastische Reduzierung der „Lohnersatzleistungen“ für die von der Erwerbsarbeit Ausgeschlossenen wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Frührentner sowie
– eine radikale Steuerreform, die das Kapital entlastet, um seine Weltflucht zu verhindern.

Im Übrigen sei die Globalisierung an allem Schuld und natürlich nicht jene gesellschaftlichen Kräfte, die die Globalisierung des Profits willen vorantreiben.

Wenn diese bitteren „Medizinen“, die man uns verordnet, genommen seien, werde alles Weitere der Markt, nun von seinen Fesseln befreit, richten. Hier werde sich das „gesunde“ Verhältnis bei der Verteilung der Wertschöpfung zwischen Kapital und Arbeit einstellen, die Wirtschaft werde wieder wachsen und Vollbeschäftigung schaffen.

Wer das glaubt und auf Widerstand verzichtet, wird ein bitteres Erwachen erleben. Deshalb bin ich froh, dass vor 3 Wochen allein in Berlin mehr als 250.000 Menschen, darunter sehr viele junge Menschen, gegen die Agenda 2010 auf die Straße gegangen sind.

Man muss angesichts der Statistiken des deutschen Außenhandels mit den Ländern Mittel- und Osteuropas nicht einmal Ökonom sein, um genau zu erkennen, was hier passiert: Wachstum, Wachstum und nochmals Wachstum.

Alleine im Jahr 2002 stiegen die Ausfuhren in die EU-Beitrittsländer um 6,1 Prozent auf 53,3 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2001. Die gesamten deutschen Ausfuhren stiegen im gleichen Zeitraum um 1,6 Prozent.

Mehr als 80 Prozent des deutschen Außenhandels mit den Beitrittsländern entfielen dabei auf Polen, die Tschechische Republik und Ungarn.

Seit Jahren erzielt die deutsche Wirtschaft einen beträchtlichen Überschuss im Handel mit den Beitrittsländern. Alle Experten rechnen damit, dass das auch nach dem Beitritt erst einmal in noch größeren Dimensionen der Fall sein wird.

Das zu Deutschland gesagte trifft auch auf die EU-15 insgesamt zu.
Zum Beispiel ist Polen der siebtgrößte Handelspartner der EU und der erste unter den Beitrittsländern.
Im Jahr 2002 führte die EU Waren im Wert von 28 Mrd. € ein und Waren im Wert von 37 Mrd. € aus, was zu einem Handelsüberschuss gegenüber Polen von rund 9 Mrd. € führte.
Allein in den letzten fünf Jahren erzielte die EU einen Handessüberschuss mit den Beitrittsländern von über 100 Milliarden Euro.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass in den Erweiterungsländern sich die Sorge breit macht, ausländische Produkte könnten die heimischen Märkte überschwemmen.
So sollen Verbraucher in Polen mit einer Werbeaktion zum Kauf nationaler Produkte animiert werden: „Wer polnische Produkte kauft, gibt Arbeit“, lautet das Motto der Aktion, der sich unter anderem der polnische Rundfunk angeschlossen hat.
Wir kennen das alles aus dem Prozess der Wiedervereinigung. Allerdings gibt es einen Unterschied. In den Beitrittsländern sind die großen Konzerne längst da. Deren Präsens wird mit der Erweiterung nur noch größer.

Ich möchte hier auch etwas zu dem von einigen Linken gebrauchten Argument sagen, dass Deutschland mit der EU-Osterweiterung den Zweiten Weltkrieg nachträglich ökonomisch gewinnen würde, und man schon deshalb gegen die Erweiterung sein müsse.

Ich halte diese Argumentation für nicht hilfreich.
1. drängt die Entwicklung der Produktivkräfte objektiv nach einer Internationalisierung der Produktionsverhältnisse.
Auch in der untergegangenen sozialistischen Staatengemeinschaft haben wir die ökonomische Integration in Form des RGW, des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, versucht.
Leider bei weitem nicht so erfolgreich wie die kapitalistische EU, war doch der RGW den Interessen und dem Kommando Moskaus unterworfen.

Dass die EU-Integration unter dem Diktat des Kapitals stattfindet, ist bitter, aber derzeit unausweichlich. Deshalb muss sie von unseren Forderungen nach einem sozialen Europa begleitet werden.

2. haben die Menschen in den Beitrittsländer sich eindeutig für den Beitritt zur EU entschieden.
Die heutige Generation interessiert kaum die Vergangenheit, sie will besser leben und hat die Hoffnung, dass das mit der EU der Fall sein wird. Das es hier viele Illusionen gibt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Wie schon gesagt, das Ja zur EU ist eindeutig. Slowakei 92,5 %, Ungarn 92,0 %, Litauen 90,0 %, Slowenien 89,2 %,Tschechien 77,3 %, Polen 77.0 %, Lettland 67,0 %, Estland 64,0 %, Malta 53,6 %.

3. werden auch die neuen Mitgliedsstaaten profitieren. Diese Länder werden Teil eines einheitlichen Marktes sein – es wird an den Binnengrenzen keine Handelsbeschränkungen mehr geben.
Aber bestimmte Mindeststandards bedeuten zumindest in manchen Märkten Markteintrittsbarrieren. Die Einführung strikterer Umweltstandards wird es für Unternehmen aus Osteuropa teuerer machen, ihr Geschäft zu etablieren. Der einfache Grund ist, dass Länder wie Deutschland mehr Geld haben und es sich leisten können, strengere Umweltstandards zu erfüllen.

Viele qualifizierte und auch unqualifizierte Arbeitskräfte haben die Beitrittsländer bereits verlassen. Trotzdem erwarte ich keine Massenwanderung Richtung Westen, denn der Wettbewerbsvorteil Osteuropas sind preiswerte Arbeitskräfte. Kapital ist mobiler als Arbeit, es wird in den neuen Mitgliedsstaaten sein bevor die Arbeiter das Land verlassen.

Ich selbst habe mich im EP, im Ausschuss und in der Delegations-Arbeit für die Erweiterung der EU ausgesprochen.
Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft. Denn auch die Umfragen in den Ländern der EU-15 besagen, dass 71 % der Befragten in der Erweiterung einen Vorteil bzw. eher einen Vorteil sehen.

Meine Position und die meiner Partei ist pro-europäisch. Es ist im Interesse der Menschen vernünftiger, die EU-Integration konstruktiv-kritisch mitzugestalten. Es wäre lächerlich und würde auch niemanden nützen, wollte man wie Don Quichotte gegen Windmühlenflügel kämpfen.

Zweifellos ist die EU ein neoliberales Projekt im Interesse des Kapitals. Somit liegt auf der Hand, dass von der Erweiterung zu aller erst das Kapital profitieren wird.

Aber zugleich ist die EU für mich eine Wertegemeinschaft für das Zusammenleben der Völker. Es geht um Sicherheit und Frieden – nicht mehr vor dem anderen Land, sondern mit dem anderen Land.

Auf meiner letzten Reise nach Belfast in Irland habe ich erfahren, wie wichtig das sogar im alten Europa ist. Die dort als Friedenslinie bezeichnete Grenze – gebaut um Katholiken vor Protestanten zu beschützen – ist auch 20 Jahre nach den Terrorereignissen ein Ort, wo die Sicherheit vor dem anderen Denken auf sehr fragwürdige Weise geschützt wird.

Ich bin mit dem Wissen nach Hause gefahren, dass in Europa noch lange nicht alles getan worden ist, um die Gedanken-, Gewissen- und Glaubensfreiheit für jede Person durchzusetzen. Noch immer geht es zuerst um die Macht und deren Erhaltung.

Es ist nicht leicht mit der Umsetzung des Artikels 1 der Grundrechtecharta:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen“.

Die EU gewinnt für die meisten Bürger an Bedeutung.
Europa gewinnt auf dem Gebiet der Kultur. Die Vielfalt erhöht sich durch den Austausch von Waren und Dienstleistungen und durch das einfache Kennen lernen von Sprache und Geschichte wird die Völkerverständigung in offenen Grenzen leichter gemacht.

Ich bin auch davon überzeugt, dass durch die Verbesserung von Bildung und durch eine qualifiziertere Justiz im Kampf gegen Terrorismus, Menschhandel und Drogenkriminalität Fortschritte zu erreichen sind.

Keinesfalls bin ich der Ansicht, das neue EU-Außengrenzen eine Militarisierung in Europa notwendig machen. Nicht nur wegen der Kostenseite, sondern weil ich der Ansicht bin, das eine Zivilgesellschaft beweisen kann und muss, das die Schaffung des Friedens ohne Waffen das einzig Richtige ist.

Ob das gelingen wird, ist davon abhängig zu machen, welche Politik die EU an ihren neuen Außengrenzen verfolgt.

Zum Beispiel Ukraine
– 1/ 3 ihrer Außengrenze wird die mit der EU sein
– 50 Mio Einwohner
– großes und stolzes Land
– die sozialen Probleme in den Grenzgebieten sind besonders hoch
– 1 Milliarde Euro Warenverkehr mit Polen
– Politischer Grenzstreit mit Russland um die Insel Tusla und zu Belarus ( Keinen Staatsvertrag von 1994)
– ethnische Probleme in Land
– hohe Staatsschulden, hohe Arbeitslosigkeit, Menschenschmuggel und von Staatswegen werden die Beziehungen zwischen Eliten gefördert, und nicht zwischen den vielen Völkern.
Die Gefahr, dass sich dort Verhältnisse wie in Jugoslawien entwickeln, ist groß.

Die Ukraine erwartet von Europa eine jährliche Zahlung von 300 Mio Euro um den Ausgleich der wirtschaftlichen Verluste.

Ich denke, Europa muss bezahlen, auch wenn zu erwarten ist, dass davon viel Geld in die falschen Hände fällt.

Es gibt eine Menge zu leisten, um die Erweiterung in den kommenden 10 bis 20 Jahren zum Erfolg zu führen.
Deshalb möchte ich auch auf die Probleme aufmerksam machen, die bei den schnellen Erweiterungsverhandlungen oder wie man in Europa sagt bei der Heranführungsstrategie falsch gelaufen sind.

Ich habe bei meinen Studienreisen in den Länder Polen, Litauen, Slowenien, Estland, Türkei, Bulgarien und Rumänien die Erfahrungen gemacht, das die strenge Umsetzung des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ einschließlich der Übernahme des liberalen Modells und die Einführung des kapitalistischen Marktmodells schwerwiegende Einschnitte in das Leben der Bevölkerung mit sich gebracht haben.

Diese Kontakte vorwiegend mit Landwirten, auf den verschiedenen Regierungsebenen und mit den Nichtregierungsorganisationen bestärkten mich in der Auffassung, dass es für die EU-Erweiterung keine echte Beteiligung oder Kontrolle der Bevölkerung über die gefassten Beschlüsse gegeben hat.

Ich möchte auch etwas zu dem Argument, die Osterweiterung wäre zu teuer, sagen.
Mit Blick auf die absoluten Zahlen, kommt man zu dem Schluss, dass die Erweiterung nicht billig ist.
Betrachtet man den Zeitraum von 1990 bis 2006 geht es
– um Vorbeitrittshilfen in Höhe von 29,3 Milliarden Euro und
– um die nach dem Beitritt anfallenden Ausgaben in Höhe von 40,2 Milliarden Euro,
somit insgesamt um 69,5 Mrd. Euro.

Relativ stellt sich das allerdings anders dar. Bezogen auf dem Zeitraum 1900 bis 2006 machen die 69,5 Mrd. Euro lediglich 0,05 % des BIP der EU-15 aus.
Im Vergleich dazu waren die relativen Kosten anderer großer Aufbauhilfen höher.
– Der US-Marshall-Plan von 1948-1951 kostete 13,3 Milliarden Dollar, das waren damals 2,00 % des BIP der USA.

– Nimmt man die im Magazin „Der Spiegel“ vom 5. April genannten 1.250 Milliarden Euro Kosten der deutschen Wiedervereinigung im Zeitraum 1991 bis 2003 für bare Münze, dann wären das 5,0 % des bundesdeutschen BIP.
Zur Erinnerung: Die Osterweiterung soll nur 0,05% kosten.

Trotzdem feuern die 6 Nettozahlerstaaten der EU – Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und Österreich – andauernd „mit schweren Geschützen“, indem sie den EU-Haushalt für den kommenden Finanzzeitraum 2007 bis 2013 auf 1,0 % des Bruttonationaleinkommens der EU begrenzen wollen.
Dagegen hält die EU-Kommission mindestens 1,14 % für notwendig. Nur dann können die neuen Mitglieder in den Genuss der Höchstförderung aus den Strukturfonds gelangen und nur dann ist der Kommissionsvorschlag, den bedürftigen Regionen in der „Alt“-EU größtenteils weiterhin die Ziel-1-Förderung zu geben, machbar. Das ist gerade für Ostdeutschland von allergrößter Bedeutung.

Hier wird vor 2006 keine Entscheidung fallen. Die Bundesregierung will eine solch unpopuläre Entscheidung vor den Bundestagswahlen vermeiden, denn ihre 1-Prozent-Forderung würde besonders Ostdeutschland hart treffen.
Auch hat Deutschland seine dann turnusmäßige EU-Ratspräsidentschaft mit Finnland getauscht, um in der Endphase ohne die Bürde des Vorsitzes seine „Nettozahlerinteressen“ wirksamer verteidigen zu können.

Ein aktuelles Problem, dass mit Sicherheit noch zu großem Ärger führen wird, ist die Diskriminierung der Landwirte der neuen Mitgliedsstaaten bei den Direktbeihilfen.
Diese werden über einen Zeitraum von zehn Jahren stufenweise eingeführt. 2004 beginnt die erste Stufe mit 25% des vollen EU-Anteils, dieser Satz wird 2005 auf 30% und 2006 auf 35% angehoben.
Nach 2006 würden die Direktzahlungen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, bis sie 2013 die zu diesem Zeitpunkt geltende GAP-Stützung erreichen.

Diese von der EU gewährten Direktzahlungen können die neuen Mitgliedsstaaten um 30% aufstocken, wobei diese zusätzlichen Zahlungen teils zu Lasten der ihnen gewährten EU-Mittel für die ländliche Entwicklung und teils aus nationalen Mitteln finanziert werden müssten.
Damit das Problem deutlich wird, ein paar Zahlen. Während die Landwirte in Deutschland im Mittel 320 Euro je Hektar EU-Direktbeihilfen erhalten, werden im Anfangsjahr in den neuen Mitgliedsstaaten folgende Hektarprämien gezahlt (ohne die evtl. nationale Aufstockung oder aus der zweiten Säule):
Die höchste Prämie auf Zypern mit 80,75 Euro und die niedrigste in Lettland mit 20,88 Euro je Hektar.
In Ungarn betragen die Hektarprämien 70,22 Euro, in Tschechien 57,35 Euro, in Polen 44,46 Euro, in der Slowakei 43,85 Euro, in Litauen 35,87 Euro und in Estland 26,75 Euro.
Slowenien und Malta führen die Direktzahlungen nicht ein. Sie verwenden die ihnen zustehenden Mittel für andere Zwecke.

Ich meine, diese Ungleichbehandlung ist keine gute Grundlage für ein solidarisches Europa – ebenso wenig wie die erwähnten Forderungen der reicheren Nettozahlerstaaten nach Haushaltsplanungen von nur 1 % des BIP trotz der Erweiterung.
Probleme wird es auch wegen der nicht ausreichenden technischen Ausstattung der Zahlstellen in den neuen Mitgliedstaaten geben.

Die Kommission legte regelmäßig Studien zum Stand der Verhandlungen mit den einzelnen Ländern vor, insbesondere bezüglich der Einhaltung dieser Kriterien.
Jedes Land wurde nachdrücklich dazu angeregt, die “ Mängel “ zu beheben, die Umsetzung der Marktwirtschaft zu beschleunigen, ohne die schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer solchen gesellschaftlichen Veränderung zu berücksichtigen.

Die Öffnung hin zum Wettbewerb führte zu einer Welle von Privatisierung mit Verlust des persönlichen Arbeitsplatzes, mit Verlust von Sicherheiten für die persönlicher Lebensplanung.

Die Erweiterung der EU wurde als ein markorientiertes Projekt geplant und durchgeführt.

Nach dem Beitritt werden die neuen Mitgliedstaaten weder eine gerechte Behandlung bekommen, noch genug Solidarität erfahren, um ihren Entwicklungsrückstand in absehbarer Zeit aufzuholen.

Die politischen Dimensionen von Frieden, Sicherheit und mehr Wohlstand sind den meisten Bürgern zu abstrakt.
Dort, wo diese zivilen Freiheiten zum Lebensalltag gehören, werden sie als gegeben nicht mehr wahr genommen, und in den Ländern mit einer hohen Kriminalität, mit Missachtung der Grundrechte von Mann und Frau, oder überall dort, wo sich Korruption und Verschendung breit gemacht haben, erwarten die Bürger eine Demokratisierung ihres Landes. Dazu jedoch müssen sie sich auf die eigenen inneren Kräfte stützen. Die EU kann dazu wenig beitragen.
Höchstens mit Geld ausgleichen – was geschieht.

Wenn in 14 Tagen die zehn Beitrittsländer vollwertige EU-Mitglieder werden, gilt auch in diesen Staaten prinzipiell das EU-Recht.

Doch nicht alle Bedingungen werden sofort übernommen, für einige gibt es Übergangsfristen.
Eine Reihe von Details sind zudem noch nicht geregelt.

Die wichtigsten Veränderungen will ich kurz erläutern:

Grenzkontrolle:
Die EU -Bürger können sich frei in Europa bewegen. Sie brauchen aber für die Reise in den neuen Mitgliedsländern einen gültigen Reisepass oder Ausweis.
Das hängt mit der Sicherheit der EU -Außengrenzen ab. Erst, wenn diese dem Standard entsprechen, können die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener- Abkommen beitreten.
Die EU entscheidet später, wann die Passkontrollen abgeschafft werden.


Nach dem EU-Beitritt sollen Zollverfahren wegfallen, denn die neuen Mitgliedstaaten gehören zum EU-Binnenmarkt. Der BGS soll neben der Personenkontrolle die Zollkontrolle mit übernehmen.

Arbeitsmarkt:
Prinzipiell haben EU-Bürger in der EU freie Ortswahl des Arbeitsplatzes. Jedoch sieht der Beitrittsvertrag für die jetzigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, ihre Arbeitsmärkte bis zu 7 Jahren durch nationale Ausnahmen von der allgemeinen Freizügigkeit zu schützen.

Personen aus den neuen Staaten (mit Ausnahme von Malta und Zypern) brauchen nach dem 1. Mai in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung. Das schreibt das „Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung“ vor, das der Bundesrat am 2. April 2004 gebilligt hat.
Danach wird die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit um zunächst 2 Jahre verschoben. Die Bundesregierung will in Abhängigkeit von der Entwicklung am Arbeitsmarkt später darüber entscheiden, ob sie diesen Zeitraum ausschöpft.

Bei der Vergabe von Arbeitsgenehmigungen sollen Angehörige der acht betroffenen neuen Mitgliedsstaaten gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten bevorzugt werden.
Außerdem erhalten Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten, die am 1. Mai oder danach seit mindestens 12 Monaten zum Arbeitsmarkt zugelassen sind, und deren Familienangehörigen nach bestimmten Mindestaufenthaltszeiten einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Währung:
Die neuen EU-Länder behalten zunächst ihre nationalen Währungen. Zwar wird auch der EURO Zahlungsmittel, aber bis zur Einführung des Euro werden noch Jahre vergehen.
Immerhin müssen die zehn Neuen, deren Wirtschaftskraft gegenwärtig etwa sechs Prozent der gesamten „Euro-Zone“ ausmacht, erst die „Maastrichter Konvergenzkriterien“ erfüllen und so wirtschaftliche Stabilität beweisen. Unter andern müssen sie mindesten 2 Jahre einen festen Wechselkurs zum Euro einhalten.
Hauptproblem der meisten Beitrittsländer ist die Staatsverschuldung

– In Polen lautet das Motto „Euro-Einführung so schnell wie möglich“. Das angepeilte Datum 2007 könnte machbar sein, wenn es gelingt, die Staatsverschuldung innerhalb der Maastricht-Kriterien – 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – weiterhin zu halten.
– In Tschechien rechnete man bis vor kurzem mit einer Einführung 2007, wegen der Staatsschulden verzögert sich der Termin um mindestens zwei bis drei Jahre.
– In Ungarn war die Euro-Einführung für 2008 geplant, doch das hohe Haushaltsdefizit vom vergangenen Jahr (5,6 Prozent des BIP) kam dazwischen. Die Inflationsrate lag 2003 bei 5,5 Prozent, dieses Jahr werden bis zu sieben Prozent erwartet. Die Hürde liegt derzeit bei 2,7 Prozent (auf Basis Jahresdurchschnitt 2003).
– Die Slowakei will 2008 dabei sein. „Nicht später als die Nachbarländer“ heißt es in Bratislava.
– Weniger Probleme mit dem Euro-Start dürfte es in den baltischen Staaten geben. Die Haushalts- und Inflationsdaten liegen auf niedrigem Niveau. Estland plant den Euro 2006, Litauen 2007 und Lettland 2008 einführen.
– Malta will die Gemeinschaftswährung ebenfalls 2008 einführen. Doch auch hier ist die Verschuldung das größte Problem: Das Etatdefizit lag 2003 mit 9,7 Prozent drei Mal höher als Maastricht erlaubt.
– In Zypern hängt der Start des Euro von der Frage der Wiedervereinigung der geteilten Inselrepublik ab. Sollten die Verhandlungen scheitern und der integrierte griechische Süden am 1. Mai allein der EU beitreten, wäre – bei den relativ stabilen Wirtschaftsdaten – eine Euro-Einführung in rund zwei Jahren möglich. Im Falle einer Wiedervereinigung, die Schätzungen zufolge 16 Milliarden Zyprische Pfund (27,2 Milliarden Euro) kosten wird, geriete die Stabilität ins Wanken. Dann müssten die Inselbewohner vermutlich erheblich länger auf den Euro warten.

Erwerb von Grund- Eigentum:
Mit EU- Beitritt gilt auch für alle Länder der freie Kapitalerwerb.
Beschränkungen gibt es beim Erwerb von Agrar- oder Forstland.
Hier haben die Länder mit der Ausnahme von Malta, Zypern und Slowenien Schutzfristen.

Niederlassungsrecht von Firmen:
Selbstständige und Firmen können sich schon heute in den Bewerberländern dauerhaft niederlassen. Umgekehrt können sich auch osteuropäische Selbstständige aus den Beitrittsländen in der EU niederlassen.

Gesundheitswesen:
Die EU wird an 1.7.04 eine europäische Krankenversicherung einführen.
Sie wird den als Auslandskrankenschein bekannten Vordrucken entsprechen.
Will ein gesetzlich Versicherter auf Kosten seiner Kasse Leistungen im EU-Ausland in Anspruch nehmen, braucht er die Zustimmung der Kasse.

II.
Zur Arbeit des Europäischen Parlaments

Nach der großen EU-Erweiterung wird das Europaparlament neu gewählt. Aus derzeit 626 Abgeordneten werden dann 732. Aus den neuen Staaten kommen 162 hinzu. Dafür verzichten die alten Mitgliedstaaten auf 56 Sitze.
Nur Deutschland muss keinen Sitz abgeben. Es wird wie bisher 99 Abgeordnete haben.

Statt derzeit 11 wird es künftig 20 Amtssprachen geben. Mit Maltesisch wird dann auch eine Sprache mit arabischem Ursprung Amtssprache der EU. Lediglich das griechischsprachige Zypern bringt vorerst keine Sprache mit in die Union. Doch auch das könnte sich ändern, sollte auch der türkischsprachige Norden der Insel zur EU kommen.

Das Europäische Parlament ist – obwohl es als einziges EU-Organ direkt gewählt wird – kein Vollparlament. Es setzt keine Regierung ein, wie dies in der Regel Parlamenten zusteht. Auch seine Funktion als Gesetzgeber ist im Vergleich zum Bundestag oder Landtag eingeschränkt.

Erst seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den EU-Bürgern gewählt. Und seitdem ist das Parlament dabei, seine Kompetenzen auszuweiten und die EU demokratischer zu machen.

Oberstes EU-Organ ist der Europäische Rat, der von den Staats- und Regierungschefs gebildet wird!

Dann gibt es den Ministerrat. Der Ministerrat besteht aus je einem Fachminister der nationalen Regierungen.
Aus welchem Ressort die Minister an den Tagungen teilnehmen, wird durch den jeweiligen Beratungsgegenstand bestimmt. Das sind mal die Außenminister (im Rat für Allgemeine Angelegenheiten) oder ein anderes Mal die Agrarminister (im Agrarrat). Insgesamt gibt es 9 ressortbezogene Ausformungen des Ministerrats:
• Allgemeiner Rat und auswärtige Beziehungen
• Wirtschaft und Finanzen (EcoFin)
• Justiz und Inneres
• Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen
• Wettbewerb (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
• Transport, Telekommunikation und Energie
• Landwirtschaft und Fischerei
• Umwelt
• Erziehung, Jugend und Kultur

Dieser Ministerrat bestimmt letzten Endes, was Recht und Gesetz wird in der EU: Er ist das Organ, das die nationalen Interessen in der Europäischen Union artikuliert und diskutiert – denn ohne die geht nichts in Europa. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bildet der Rat die Legislative. In diesem Gespann gewinnt das Parlament zunehmend an Macht.

Mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 erhielt das Parlament erstmals Mitentscheidungsrechte in 15 ausgewählten Feldern der Gesetzgebung. Diese Zahl wurde in Amsterdam 1997 auf 38 aufgestockt, in Nizza gab es 2001 einen Nachschlag auf 43. Im Entwurf der europäischen Verfassung wird es für alle 84 Felder des normalen Gesetzgebungsverfahrens gelten. In 22 Ausnahmefällen, geprägt von besonderen nationalen Empfindlichkeiten, wird der Ministerrat das Heft nicht aus der Hand geben.

Auf Vorschlag der EU-Kommission, die mit ihrem Initiativrecht der Motor der EU- Integration ist, werden Europäische Gesetze und Rahmengesetze vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gemeinsam erlassen. Gelangen die beiden Organe nicht zu einer Einigung, so kommt der betreffende Gesetzgebungsakt nicht zustande.
Parlament und Ministerrat sitzen somit gemeinsam am Steuer sitzen.

Im Prozess der Gesetzgebung gibt es folgende Entscheidungsverfahren:

1. das Verfahren der Anhörung des Parlaments. Hier darf das Parlament seine Meinung äußern und Fragen an den Rat richten – mehr nicht.
Früher war das der Regelfall, heute fallen unter dieses Verfahren nur noch die Entscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik.

2. das Verfahren der Zustimmung des Parlaments. Diese aus Sicht des EP mächtigste Variante wird nur in Sonderfällen, etwa bei Abkommen mit Drittländern, angewandt

3. das Verfahren der Zusammenarbeit von Rat und Parlament. Hier hat das Parlament Mitsprache, jedoch behält der Rat das letzte Wort. Tendenziell ist das ein Auslaufmodell zugunsten des Verfahrens der Mitentscheidung.

4. Das Verfahren der Mitentscheidung des Parlaments wird erst seit November 1993 praktiziert. Mittlerweile findet es bei 75 Prozent der Entscheidungen Anwendung. Das ist ein echter Demokratieschub! Denn gegen den Willen des Parlaments kann bei diesem Verfahren kein Rechtsakt mehr zustande kommen. Parlament und Rat sind gleichberechtigt an der Verabschiedung des Gesetzes beteiligt.

Bei anhaltender Uneinigkeit zwischen Parlament und Rat wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt (zu gleichen Teilen besetzt mit Vertretern des Rates und des Parlaments).

Neben der Gesetzgebung verfügt das Europäische Parlament über zwei weitere wichtige Kompetenzen, die Genehmigung des Haushalts und die Kontrolle der Exekutive.

Erst wenn der Präsident des Parlaments den Haushaltsplan unterzeichnet hat, verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das darauf folgende Jahr. Diesem Ereignis voraus geht ein relativ komplexes Verfahren um den Interessenausgleich im Dreieck von Kommission, Rat und Parlament.

Allerdings können die Abgeordneten auf große Teile des Haushalts keinen Einfluss nehmen, weil diese unter die so genannten obligatorischen Ausgaben fallen. Obligatorische Ausgaben sind Ausgaben, die die Union aufbringen muss, um ihren internen und externen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Größter Anteil der obligatorischen Ausgaben sind die Agrarausgaben.

Wenn der Haushalt verabschiedet ist, hat das EP im neuen Jahr jeweils zu kontrollieren, ob die Geldmittel auch zweckmäßig ausgegeben werden.
Die Kommission, die über 90 Prozent der Mittel ausgeben darf, muss sich in Person der Kommissare alljährlich einer Bewertung durch das Parlament stellen, ob sie verantwortungsvoll mit den Mitteln umgegangen ist.

Der Stellenwert der Europawahlen steigt auch vor einem anderen Hintergrund:
Der Präsident der Europäischen Kommission wird in Zukunft von den Staats- und Regierungschefs unter Berücksichtigung der Wahlen zum EU-Parlament vorgeschlagen. Der Kommissionschef erhält seine demokratische Legitimation aus der Volksvertretung. Das Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Damit ist das Ende einer Praxis gekommen, in der die Regierungen Absprachen treffen konnten, ohne den Ausgang der Europawahl abzuwarten.

Im Übrigen ist die parlamentarische Kontrolle der Exekutive heute schon wirksam. Die Kommission ist dem Europäischen Parlament verantwortlich und kann durch ein Misstrauensvotum entlassen werden.

Damit will ich es bewenden lassen. Sicher gibt es in der Diskussion die Möglichkeit, auf die eine oder andere Frage noch einzugehen
Ich danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.