Nachhaltige Finanzprodukte
Statt klarer Informationen für Verbraucher*innen und eindeutiger Regeln für Anbieter von nachhaltigen Finanzprodukten schafft die EU mit einer überarbeiteten Verordnung gerade einen legalen Rahmen für Greenwashing[CS1.1] und Verbrauchertäuschung.
Bisher war in der Europäischen Union nicht ausreichend geregelt, unter welchen Bedingungen Anleihen und Fonds als „nachhaltig“ vermarktet werden dürfen. Um das zu ändern, überarbeitet die EU aktuell die zugrundeliegende „Verordnung über die Offenlegung von Informationen zu nachhaltigen Finanzdienstleistungen“.
Das formulierte Ziel der Überarbeitung war es, klare Mindeststandards für nachhaltige Anlageprodukte zu schaffen. Dadurch sollten auch Kleinanleger besser davor geschützt werden, von vermeintlich „grünen“ Anlageprodukten in die Irre geführt zu werden. Zu diesem Zweck sollten drei eindeutige Kategorien eingeführt werden, mit denen Anlageprodukte als „nachhaltig“ beworben werden können: die „ESG-Basic-Kategorie“, die „Transitionskategorie“ und die „Nachhaltigkeitskategorie“.
Was auf dem Papier gut klingt, entpuppt sich leider als herbe Enttäuschung. Waffen und Nuklearenergie sind in keiner der Kategorien pauschal ausgeschlossen. Zusätzlich ist die „ESG-Basic-Kategorie“ so offen formuliert, dass sie für viele Finanzprodukte einfach zu erfüllen ist, selbst wenn kein nachhaltiger Mehrwert geschaffen wird. Statt Greenwashing zu verhindern, Verbraucher*innen zu schützen und Investments in nachhaltige Aktivitäten zu lenken, öffnet der Kompromisstext des Europäischen Parlaments Greenwashing und Verbrauchertäuschung so Tür und Tor.
Das gilt auch für die Transitionskategorie. Eigentlich soll diese Unternehmen und Projekte kennzeichnen, die sich in einem Übergang hin zu mehr Nachhaltigkeit befinden. Nach mehreren Treffen zwischen Abgeordneten und Mineralölkonzernen ist die Kategorie an entscheidenden Stellen so abgeschwächt worden, dass auch neue Investments in fossile Energien nicht mehr ausgeschlossen sind. Nach diesem Kniefall vor der fossilen Lobby können also Anleihen und Fonds, die in die Erschließung neuer Kohlevorkommen, Fracking, neue Ölplattformen oder den Bau von Kohlekraftwerke investieren, möglicherweise bald als nachhaltig im Sinne der Transitionskategorie beworben und verkauft werden.
Wir sind uns sicher: Wer nachhaltig Geld anlegen möchte erwartet nicht, dass ein Teil des Geldes in neue Ölplattformen oder Kohlekraftwerke investiert wird. Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein. Um Verbraucher*innen zu schützen und Greenwashing zu verhindern braucht die die Verordnung entsprechend transparente und nachvollziehbare Kriterien. Dazu müssen Investments in neue fossile Energien von der Transitionskategorie und Waffen generell ausgeschlossen und die ESG-Basic-Kategorie gleich ganz gestrichen werden. Dafür setzen wir uns auch in der derzeit laufenden letzten Verhandlungsrunde zwischen Parlament und Rat weiterhin ein.

