Wer der EU beitritt, muss ihre Grundwerte respektieren – ohne Wenn und Aber!
Helmut Scholz, verfassungspolitischer Sprecher von DIE LINKE im Europäischen Parlament, erklärt zum heutigen Urteil des EuGH über den Rechtsstaatsmechanismus der EU:
„Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union. Da gibt es kein ‚opt out‘! Zu Recht weist der EuGH die Klagen von Polen und Ungarn gegen den Rechtsstaatsmechanismus ab. Polen und Ungarn bauen seit einigen Jahren ihre Justizsysteme um – mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft. Wie kann es sein, dass im 21. Jahrhundert in der EU die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger so grundlegend eingeschränkt werden? Dafür hat die EU eigentlich Artikel 7. Aber statt den Artikel 7 als verbindliches Rechtsmittel anzuwenden, ist dieses Verfahren seit 2017 und 2018 ergebnislos geblieben.“
„In der EU-Zukunftskonferenz fordern die Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht, die Konditionalitätsverordnung zu ändern, damit diese für alle Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gilt“, so der Abgeordnete. Die sogenannte Verordnung über die Rechtsstaatskonditionalität regelt, dass EU-Mittel nur an Staaten ausgereicht werden, die die EU-Werte achten.
Scholz abschließend: „Wir müssen in einen konstruktiven Dialog treten, wie wir heute und in Zukunft in der EU den Rechtsstaat und die Rechte aller ihrer Menschen dauerhaft garantieren.“