Brüssel: Europaparlament mit Blick zum Ausschuss der Regionen
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Neues vom Urheberrecht – „Geheimverhandlungen“ zwischen Abgeordneten und der Kommission

2019 wurde die EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet, seither haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit sie umzusetzen

Diese EU-CopyrightDirective läuft langsam aus dem Ruder.

Bis Juni 21 sollen die Mitgliedstaaten sie umgesetzt haben… Auf gültige Leitlinien der Umsetzung, die die Kommission nach der Verabschiedung liefern wollte, warten die Mitgliedsstaaten noch immer, die Entwürfe ernteten immer wieder Kritik. Inzwischen finden „geheime“ Treffen zwischen einigen Abgeordneten und der Kommission statt, neben den Stakeholder-Dialogen und EuGH-Anhörungen, Polen hatte gegen den Art. 17 geklagt, statt.

Die Verzweiflung aller Kontrahenten in diesem schwer zu entwirrenden Tauziehen hat Paul Keller von Communia für uns schon im Dezember zusammengefasst. Einleitend musste er sogar festhalten, dass nicht mal die Befürworter des Art. 17 und damit der verbindlichen Uploadfilter sich einig sind. Schaut einfach immer wieder in unseren Blog, den wir gemeinsam mit der Bundestagsfraktion ständig aktualisieren… Am Montag erscheint die Fortsetzung. 

Es gibt eigentlich viel mehr zu erörtern als die schier unlösbaren Probleme des schon im Ansatz verlogenen Art. 17 (Verpflichtende Uploadfilter zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen), bei dem Deutschland grad die Quadratur des Kreises vollziehen wollte, dann aber alle guten Ansätze weitgehend wieder stutzte. Es gäbe viel mehr in Angriff zu nehmen – und auch mal öffentlich zu diskutieren – als nur den medial bekannten Art. 17, damit Zugang zu Bildung, Wissen, Kultur, eine selbstverständliche Internetkommunikation und Meinungsfreiheit im Netz, Parodien und Zitate inklusive, nicht von Plattformen und ihren Jägern aus dem 19. Jahrhundert, den Rechteverwertern und Verlagen, also besonders einem Teil der Musikindustrie, der Presseverlage und der Verwertungsgesellschaften ständig mit irreführenden Argumenten in Schach gehalten, behindert und ausgeschlachtet werden.

Nutzerfreundliche Lösungen, die Akzeptanz eines Creative Commons (Gemeinfreiheit) Anteils im Internet, der übrigens mit dieser Richtlinie erstmalig – in Artikel 14 für Bildwerke – anerkannt wurde, dafür haben wir uns immer mit Julia Reda (damals Piraten), Wölken (SPD), Sonneborn (Die Partei) u. a. eingesetzt. Sogar ganze Koalitionsverträge der Regierung hatten sich tendenziell gegen Art. 17 ausgesprochen. Das war und ist nämlich keine Politik für kostenlos-Download-Mentalitäten oder weil wir als Linke etwas Google, Facebook und YouTube so toll finden, wie uns oft genug von Springer oder der GEMA auf ihren Lobbyistentreffen unterstellt wurde. Aus der Nutzungsperspektive für ein modernes Urheberrechts zu streiten, gilt vor allem auch der Arbeit moderner Bibliotheken, Hochschulen, Archive, Museen, Schulen, Mediatheken, Projekten wie Europeana und damit uns allen. Bezahlmodelle für Kreative müssen wirklich anders entwickelt werden als über Uploadfilter. Das würde jedoch auch mehr Transparenz auf Seiten der Rechteverwerter gegenüber den Urhebern verlangen, die eigentlich erst im Art. 18 – 20 – der Richtlinie – verhandelt wurden. Doch da wurde, um die Verhandlungsposition der Kreativen zu stärken, wieder Vieles Sinnvolles den Ländern in der Ausgestaltung mit viel „Kann“ und „Sollte“ überlassen, obwohl ja mal der Ansatz der Richtlinie war, ein modernes Urheberrecht europäisch zu harmonisieren.

Herausgekommen ist unterm Strich eher eine politische Vereinnahmung aller in einem erbitterteren Machtkampf um Werbeeinnahmen und Marktanteile und ein Stückwerk, dass in vielen Teilen so zukunftsweisend ist wie eine Plastetüte.

Wir gehen davon aus, dass dieser Machtkampf bis Juni noch etwas schriller wird, die FAZ sich wieder an die Spitze der Rechteverwerter (einem Teil der Presseverleger, der europäischen Filmindustrie und der GEMA & Co) stellt und uns wöchentlich den Untergang des Abendlandes verkündet, wenn die Uploadfilter nicht wie von ihnen gedacht, gesetzlich über einen Teil unserer freien Internetkommunikation gestülpt werden. Das ist übrigens auch für kleine Plattformen ein Problem, denn sie können sich nicht die teuren Filtertechnologien, wie sie YouTube entwickelt hat, leisten und werden sie von ihnen in Lizenz anschaffen müssen.

Manche erinnern sich vielleicht noch: Da gab es mal Demonstrationen gegen Art 17 (13) und Art 15 (11). Das war im Frühjahr 2019 mitten im Europawahlkampf. Mit Abstand und Masken ist das doch alles auch heute möglich. Wir können davon ausgehen, dass in Deutschland zum Beispiel – mitten im Bundestagswahlkampf – dann wieder alle laut und deutlich nach mehr und besserer Bildung rufen, digital gestützte ganz besonders. Doch wenn es konkret wird, kann eine Lehrerin rein rechtlich nicht mal unkompliziert eine Aufgabe aus einem Buch kopieren (heute scannen) und in der Klasse in die heimischen Wohnzimmer verbreiten. Eigentlich könnte da locker Cornelsen an die Tür klopfen und sagen: So nicht! Denn Ausnahmen vom Urheberrecht gelten auch in der neuen Richtlinie im schulischen Bereich nur in „schulischen Räumen“. An sowas wie Homeschooling war aber beim Verabschieden der Richtlinie noch nicht zu denken. Doch das könnte bei der Umsetzung jetzt gleichmal mit geklärt werden.