Medienfreiheit
Im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Freiheit der Meinungsäußerung – ist verankert, dass „1. Jede Person … das Recht auf freie Meinungsäußerung [hat].“. darin ist auch die Medienfreiheit als Freiheit eingeschlossen, „Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.“ In einem zweiten Artikel ist, ähnlich dem deutschen Grundgesetz Artikel 5 die Meinungs- und Medienfreiheit als dienende Freiheit konzipiert, die sich an Regeln einer demokratischen Gesellschaft bindet und damit Eingriffe hinzunehmen hat, wenn „die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, … [wegen der] Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung,“ juristisch eingegriffen wird.
Dies funktioniert nur, wenn die Unabhängigkeit der Justiz gleichermaßen gewährleistet ist, wenn Whistleblower in Behörden, Banken oder Unternehmen, also auch die Quellen von Journalistinnen und Journalisten geschützt sind. Genau hier fehlen verbindliche Regelungen, denn eine harmonisierte EU-Gesetzgebung zum Whistleblowerschutz steckt gerade erst in den Kinderschuhen.
Auch ist zu beobachten, dass im Zuge erstarkender rechtspopulistischer Bewegungen oder der Aufdeckung von Korruption und Wirtschaftskriminalität der Angriff auf Journalistinnen und Journalisten auch in EU-Mitgliedstaaten zugenommen hat. Der Tod der Investigativjournalist*innen Daphne Garuana Galizia oder Jan Kuciak sind hier nur die eiskalte Spitze des Eisbergs.
Die Europäische Pressefreiheits-Charta wurde 2009 der Europäischen Kommission und dem Europarat übergeben. Sie gilt als Leitlinie, verabschiedet von Medienmacher*innen aus 19 Ländern und beinhaltet unter anderem das Verbot von Zensur, den freien Zugang zu nationalen und internationalen Informationsquellen und die Freiheit der Informationssammlung und -Verbreitung. So wendet sich auch klar gegen die Bespitzelung, Überwachung und Untersuchung von Redaktionen.
In der vergangenen Legislaturperiode hat der linke Abgeordnete Curzio Maltese aus Italien einen Initiativbericht über Freiheit und Pluralismus der Medien in der Europäischen Union eingebracht (2017/2209(INI)), in dem wesentliche politische Forderungen zur Sicherung des investigativen Journalismus‘ im digitalen Zeitalter, im Kampf gegen Fake News und vieles mehr festgehalten sind.
Abgeordnete der LINKEN haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit ECPMF Veranstaltungen in Brüssel und Berlin zur Lage der Medienfreiheit (beispielsweise in der Türkei) durchgeführt, über die Lage von Whistleblower*innen und über die Debatten um die inzwischen verabschiedete reformierte Audio-Visuelle Mediendienste-Richtlinie informiert (AVMD-RL/engl. AVMSD – Audio-Visual Media Services Directive).
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