Soziale Freizügigkeit

EU-Bürger*innen genießen Freizügigkeit in der EU. Sie dürfen wohnen und arbeiten, wo sie wollen. Studierende können von Leipzig nach Paris gehen und interessante Erfahrungen sammeln. Eine Mainzer Tischlerin kann sich in Kopenhagen niederlassen. Ein Techniker aus Krakau kann bei VW in Wolfsburg anheuern. Doch manche Unternehmen missbrauchen die Freizügigkeit, um EU-Bürger*innen aus armen Ländern schamlos auszubeuten. DIE LINKE. fordert: Freizügigkeit muss sozial für alle sein.

 

Unternehmen locken osteuropäische Arbeiter*innen mit falschen Versprechen in deutsche Fleischfabriken, um sie auszubeuten. Sie schlafen in Baracken und bekommen weniger als den Mindestlohn. Ähnliches passiert auf Baustellen, in der Pflege und im Transport. Verlieren diese EU-Bürger*innen ihre Arbeit, landen sie oft auf der Straße. Meist haben sie keine Ansprüche in der gesetzlichen Versicherung erworben und werden von der Bundesregierung von Sozialleistungen ausgeschlossen. Das muss geändert werden. Freizügigkeit muss sozial für alle sein!

 

Gemeinsam mit Gewerkschaften kämpft die DIE LINKE. dafür, dass EU-Bürger*innen besser geschützt werden: Eine neue EU-Arbeitsbehörde soll grenzüberschreitenden Sozialbetrug durch Unternehmen besser verfolgen. Zwischen den EU-Ländern abgestimmte Kontrollen auf Baustellen, in Pflegeheimen oder in Fabriken können helfen, die schlimmsten Formen von Ausbeutung und Sozialdumping zu beenden.

 

Ein Unternehmen darf seine Arbeiter*innen in ein anderes EU-Land entsenden. Zum Beispiel, um ein Badezimmer einzubauen. Geregelt ist dies arbeitsrechtlich durch die EU-Entsenderichtlinie. Entsendung ist eine Ausnahme von der Gleichbehandlung: Für die Endsandten gilt in Teilen das Recht des Herkunftslandes weiter – nicht das Recht des Landes, in dem gearbeitet wird. Mit dieser Ausnahme wird von einigen Unternehmen gezielt Sozialdumping betrieben. Ein Erfolg von LINKEN und Gewerkschaften: Mit der überarbeiteten Entsenderichtlinie müssen endlich Tarifverträge eingehalten werden. Eine vollständige Gleichstellung mit Einheimischen gibt es aber noch nicht. Außerdem sind LKW-Fahrer*innen von den besseren neuen Regeln bisher ausgenommen.

 

Wenn EU-Bürger*innen in ein anderes Land ziehen, bleiben sie sozialversichert. Arbeitslosengeld oder Renten können von einem Land in ein anderes mitgenommen werden, Rentenansprüche werden zusammengerechnet, Familienleistungen können beantragt werden. Dies regelt die EU-Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme. Doch die Sozialhilfe der EU-Länder wird bisher nicht koordiniert. Deshalb können EU-Länder wie Deutschland EU-Bürger*innen von der Sozialhilfe ausschließen. Die Folge: In deutschen Großstädten steigt die Zahl der Obdachlosen aus vor allem aus Osteuropa.

 

DIE LINKE. fordert: Die Freizügigkeitsrichtlinie und die Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme muss geändert werden. Menschen müssen gleich gut behandelt werden, egal woher sie kommen. Die EU braucht einen gemeinsamen Fonds für mobile EU-Bürger*innen, damit niemand mehr auf der Straße leben muss.

 

Freizügigkeit muss für alle EU-Bürger*innen freiwillig und sozial sein. Niemand darf aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden, seine Heimat zu verlassen. Freizügigkeit ist ein individuelles Recht. Wer in ein anderes EU-Land geht, muss sozial abgesichert sein und vor Ausbeutung geschützt werden.

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