EURATOM

Am 25. März 1957 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) unterzeichnet. Er stellt eine massive Förderung der europäischen Nuklearenergie dar. Bis heute blieb der EURATOM-Vertrag mit seinen Bestimmungen praktisch unverändert und ist weiterhin ein eigenständiger Vertrag.

 

Zweck des Vertrags ist die „Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie“ durch Forschungsförderung, das Joint Nuclear Research Center, die Aufstellung und Durchsetzung einheitlicher Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte. Obwohl die Mitgliedstaaten der EU selbst entscheiden können, ob sie Atomkraft nutzen möchten oder nicht, müssen alle EU-Mitgliedstaaten in den Fördertopf des EURATOM-Rahmenforschungsprogramms einzahlen. Das bekannteste Forschungsziel ist der Fusionsreaktor ITER.

 

Beim EURATOM-Vertrag liegt ein massives Demokratiedefizit vor, denn das Rahmenforschungsprogramm beschließt der EU-Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission, wobei das Europäische Parlament nur über das Konsultationsverfahren eingebunden ist. DIE LINKE. im Europaparlament fordert die Abschaffung des EURATOM-Vertrags.

 

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