Energiearmut

Energiearmut liegt vor, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihren Wohnraum zu erschwinglichen Kosten angemessen zu heizen beziehungsweise zu kühlen. In der EU sind ungefähr elf Prozent der Menschen von Energiearmut betroffen oder akut davon bedroht. 16 Prozent der Bevölkerung in der EU lebt in feuchten, schlecht isolierten Wohnungen, und neun Prozent sind mit der Zahlung von Rechnungen an die Energieversorger im Rückstand.

Problematisch ist, dass weder auf europäischer Ebene noch in allen Mitgliedstaaten eine Definition zu Energiearmut existiert – hinzukommt, dass nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten überhaupt Daten zu Energiearmut und Versorgungssperren gesammelt und veröffentlicht werden.

Der Zugang und die Versorgung mit Energie, Strom, Wärme und Kühle ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss ein soziales Grundrecht sein. Denn Energie ist kein Luxusgut, sondern ist essentieller Bestandteil unseres Lebens. Das heißt, DIE LINKE. im Europaparlament setzt sich für das Recht auf Energie ein (siehe auch: „Recht auf Energie“).

 

Zurück zur Übersicht ->

A-Z EnergiearmutPDF-Datei