EU-Anti-Terrorrichtlinie steht morgen zur Abstimmung
Hier findet sich die Presseerklärung zu den Abstimmungen.
Diese Anti-Terrorismus-Richtlinie der EU ist Teil ihrer neuen Sicherheitsagenda. Kommission, Rat und Berichterstatterin Monika Hohlmeier (CSU) legten dabei ein hohes Tempo vor: Es gab keine grundlegende Teilhabe der Öffentlichkeit, keine Evaluierung bisher bestehender Maßnahmen, keine Beteiligung von BürgerInnenrechtsorganisationen. Die Angst vor Terrorismus‘ wird vielmehr als Aufhänger genutzt, um weitere Grundrechtseinschränkungen einzuführen, frei nach dem Motto: „perception is reality“.
Neue Straftatbestände
Als neue Straftat wird beispielsweise die Glorifizierung von Terrorismus‘ eingeführt, was keineswegs trennscharf definiert wird. Sowie das Reisen zu terroristischen Zwecken‘ (Foreign Fighters‘). Unsere Fraktion wird diesem sogenannten Anti-Terrorismus-Bericht morgen die Zustimmung verweigern, denn die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung geht praktisch an jeder Stelle in die falsche Richtung.
Definition von Terrorismus‘
Das beginnt mit der viel zu breiten Definition von Terrorismus, die unterschiedslos jede Regierung auf diesem Planeten als legitim darstellt und so ziemlich jede Rebellenbewegung unabhängig von ihren Zielen einschließt. Wörtlich nach dem Text der Richtlinie etwa: Wer versucht, ein Informatiksystem zu zerstören und damit einen wirtschaftlichen Schaden mit dem Ziel verursacht, eine öffentliche Stelle rechtswidrig zu einem Tun zu zwingen, ist ein Terrorist.‘ Beispielsweise wären dann die Proteste des sogenannten Arabischen Frühlings, der Gezi-Bewegung oder theoretisch auch die Demonstrationen der AbtreibungsbefürworterInnen in Polen und der KorruptionsgegnerInnen in Bukarest als rechtswidrig und gegebenenfalls terroristisch zu diffamieren, abhängig von der jeweils regierenden Koalition.
Gesucht: Gedankenverbrechen
Über das Ziel hinaus schießt auch der wohl bald EU-weit geltende Straftatbestand der ‚öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat‘, der ein reines Gedankenverbrechen darstellt: Um sich strafbar zu machen, muss man lediglich die Absicht haben, jemanden zu einer Terrortat anzustiften. Das genügt, und zwar auch für die sogenannte indirekte Anstiftung, die als Verherrlichung von Terrorismus dargestellt wird. Es bedarf demnach keiner Bewertung, ob ein Aufruf wirklich befolgt werden könnte. Nur weil jemand etwas sagt, wird angenommen, dass jemand anderes das dann befolgt. In diesem Artikel 5 ist wirklich jeder einzelne Satz falsch. Die Folge werden vermutlich noch mehr Fälle als bisher sein, in denen ein unbedachter Witz-Tweet einen großen Polizeieinsatz auslöst.
‚Foreign Fighters‘ – die ‚Schleppernetzwerke‘ des Terror-Narrativs
Ganz ähnliche Probleme gibt es beim Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke‘. Da genügt es in Zukunft schon, wenn man sich ein Dokument irgendwo herunterlädt, in dem zum Beispiel beschrieben wird, wie eine Waffe funktioniert. Wenn sodann irgendeine Terrorabsicht unterstellt wird (die sich allerdings an nichts Konkretem nachweisen lassen muss), steht die Person bereits mit einem Bein im Gefängnis. Dasselbe gilt auch für das Reisen zu terroristischen Zwecken‘.
Die „Nafri“ (sic!) Bedrohung
Außerdem ist diese Anti-Terror-Richtlinie beinahe ausschließlich auf den‘ dschihadistischen Terror zugeschnitten. Die meisten Opfer gehen in Europa zwar immer noch auf das Konto der Rechten (Stichwort: Anders Breivik), doch gilt der Anti-Terror-Kampf scheinbar nur dem‘ Islamistischen‘, die nächste Parallele zum Engagement des neuen US-Präsidenten. Diese Gesetze werden unweigerlich zu einer selektiven Anwendung führen.
Die Anti-Terror-Richtlinie: Ungenügend und Thema verfehlt
Insgesamt beklagen wir die viel zu schwache Bindung der Straftatbestände an tatsächliche Handlungen. Den Unterschied zwischen erlaubt und strafbar machen nur die Gedanken des Täters. Wie so manche Straftatbestände, können auch diese neuen nur zu sehr wenigen Verurteilungen führen. Abgesehen von unseren Änderungsanträgen zur Opferunterstützung und Integrationsprogrammen, ist diese Anti-Terrorismus-Richtlinie in keiner Weise sozial flankiert. Der Sinn dieser Richtlinie, wie beim Reise-Paragrafen, ist wohl eher, Leute am Flughafen schnell verhaften zu können, und sie dann später auf Grundlage anderer Paragrafen vor Gericht zu bringen.