Abstimmung zur Energieeffizienzkennzeichnung im Europäischen Parlament

Heute stimmte die linke Fraktion GUE/NGL mit einer Mehrheit des Europaparlaments für den Bericht von Dario Tamburrano zum Vorschlag für eine Verordnung für die Energieeffizienzkennzeichnung (A8-0213/2016). Der im Plenum abgestimmte Bericht wird nun in die informellen Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union gehen.

Die Energieeffizienzkennzeichnung ermöglicht es den VerbraucherInnen, sachkundige Entscheidungen in Bezug auf effiziente und zukunftsfähige energieverbrauchsrelevante Produkte zu treffen. Damit trägt sie zur Energieeinsparung und zur Senkung von Energiekosten bei. Zugleich fördert sie Innovationen und Investitionen in der Herstellung energieeffizienterer Produkte.

Die bisher geltende Richtlinie (2010/30/EU) soll durch eine Verordnung ersetzt werden, in der unter Berücksichtigung des schnellen technologischen Fortschritts, der in den letzten Jahren bei der Energieeffizienz von Produkten erzielt wurde, einige Bestimmungen geändert und verstärkt werden. Eine Verordnung ist geeignet, da sie klare und ausführliche Bestimmungen enthält, die keinen Raum für eine abweichende Umsetzung durch die Mitgliedstaaten lassen.

Der mit 580 Stimmen Mehrheit angenommene Bericht sieht eine Vereinfachung des derzeitigen Kennzeichnungssystems vor und fordert eine klare Skala von „A“ bis „G“. So soll es für Verbraucher leichter werden, die Energieeffizienz verschiedener Haushaltsgeräte miteinander zu vergleichen. Die EU-Abgeordneten fordern, die derzeit geltende Skala, die zahlreiche Pluszeichen in der höchsten Klasse (A+, A++, A+++) umfasst, durch eine klare Einstufung von „A“ bis „G“ zu ersetzen. Des Weiteren sollen klare und lesbare Etiketten Informationen zur Energieeffizienzklasse des Geräts liefern sowie den absoluten Verbrauch in kWh (Kilowattstunden) über einen bestimmten Zeitraum anzeigen.

Falls das Produkt erwiesenermaßen nicht den in der Verordnung festgelegten Anforderungen genügen sollte, sind die Kunden berechtigt, das Produkt kostenfrei an den Händler zurückzugeben und sich von ihm den ursprünglichen Kaufpreis vollständig erstatten zu lassen.

Der im Plenum abgestimmte Bericht wird nun in die informellen Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union gehen.