EZB darf in Krise Staatsanleihen aufkaufen
Gericht stärkt Draghi, stellt aber Regeln auf
Presseschau: 17. Juni 2015, Die Welt:
„…Das Gericht verwies zudem darauf, dass nicht das EZB-Direktorium, sondern der EZB-Rat für Interventionen nach dem OMT-Programm zuständig sein solle. Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan. Neben den sechs Direktoriumsmitgliedern sind dort auch die Zentralbank-Präsidenten der 19 Euro-Staaten vertreten. Das Bundesverfassungsgericht wird nun auf Grundlage dieser Vorgaben über die Klagen zu entscheiden haben. Ein Termin steht noch nicht fest. … Es sei „verhängnisvoll“, dass der EuGH die „Verknüpfung von geldpolitischen Maßnahmen und Kürzungsdiktaten“ durch die EZB nicht nur bestätige, sondern sie auch zur „Voraussetzung der Rechtmäßigkeit von Anleihekäufen“ erkläre, kritisierte der Linken-Europaabgeordnete Fabio De Masi. …“
Den vollständigen Artikel findet sich in der Printausgabe vom 17. Juni 2015