Das Streikrecht weltweit garantieren
Arbeitgeber stellen in der ILO Streikrecht in Frage
Vor dem Hintergrund eines Vorstoßes der Arbeitgebergruppe in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Infragestellung des Streikrechts hat der Handelsexperte der Linksfraktion im Europaparlament, Helmut Scholz, die weltweite Durchsetzung dieses Grundrechts gefordert.
„Jahrzehntelang wurde die Auffasung geteilt, dass zur ILO-Konvention 87 zur Vereinigungsfreiheit auch das Recht gehört, dass eine Vereinigung notfalls zum Streik aufruft. Der UN-Sozialpakt garantiert in Artikel 8 sogar völkerrechtlich verbindlich das Streikrecht, ratifiziert von 162 Staaten“, so der Abgeordnete am Dienstag vor dem Plenum des Europäischen Parlaments. „Ausbeutung bedeutet im Wettbewerb soziales Dumping – das Streikrecht ist ein legitimes Kampfmittel dagegen und muss von der Europäischen Union international verteidigt werden.“ Andernfalls würde die Verpflichtung zur Achtung der ILO-Konvention 87 als Kernnorm in den Nachhaltigkeitskapiteln der EU-Handelsabkommen entwertet.
Zudem müsste das Streikrechts auch in von der EU geschlossenen bzw. verhandelten Freihandelsverträgen gesichert werden. „Handel und Wirtschaftskooperation brauchen Rechtsschutz für Arbeitnehmer“, betonte Helmut Scholz. Die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen für den Schutz guter Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in den verschiedensten Teilen der Welt müssten angesichts der sich rasant entwickelnden globalen Produktions- und Wertschöpfungsketten zügig geschaffen werden, forderte der Linkspolitiker.
Für den 18. Februar haben Gewerkschaften weltweit zu einem Aktionstag für die Gewährleistung des Streikrechts aufgerufen. Sollte in der Frage der Interpretation der ILO-Konvention 87 bis Monatsende zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staaten in der Weltarbeitsorganisation keine Einigung erzielt werden, könnte die Problematik an den Internationalen Gerichtshof zu Klärung überwiesen werden.
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