EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Europaparlaments fordert, alle nationalen Umsetzungen der annullierten Richtlinie auf den Prüfstand zu stellen. Dazu die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: „Nachdem der EuGH im vergangenen April die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kassiert hat, müssen nun Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden. Alle nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung müssen jetzt dahingehend überprüft werden, ob sie die Bedingungen die das Gericht in seinem Urteil formuliert hat, erfüllen.“

Der juristische Dienst des Europäischen Parlaments hat heute ein Gutachten vorgestellt, das die Frage behandelt, welche Konsequenzen das Urteil vom 8. April 2014 in den Fällen C-293/12 und C-594/12 für die nationalen Gesetze hat. Darin kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass auch nach dem Wegfall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Datenschutz im Falle von Telekommunikationsdaten noch immer auf europäischer Ebene durch die e-privacy-Richtlinie 2002/58/EG geregelt ist. Damit müssen alle entsprechenden nationalen Gesetze im Einklang mit der europäischen Grundrechtecharta stehen, für deren Auslegung allein der EuGH zuständig ist.

In Deutschland war eine Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Aber auch eine zukünftige neuerliche Vorratsdatenspeicherung in Deutschland müsste den Vorgaben des EuGH genüge leisten.

„Es ist nun an der Europäischen Kommission als nominelle Hüterin der Verträge, die einzelnen Gesetze in den Mitgliedstaaten zu prüfen. Ich fordere die Kommission auf, gegen alle Mitgliedstaaten, deren Vorratsdatenspeicherung nicht die Anforderungen des EuGH erfüllt, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten“, so Cornelia Ernst abschließend.