EU-Abwicklungsabgabe soll kleine Banken schonen; Arbeitspapiere sehen geringe Pauschale bei niedriger Bilanzsumme vor – DSGV fordert Freibetrag

Börsen-Zeitung, 22.7.2014

Börsen-Zeitung, 22.7.2014

fed/bn Brüssel/Frankfurt – In der hitzigen Debatte über die Beiträge der Banken zum einheitlichen Abwicklungsfonds der Eurozone liegt mittlerweile eine Variante auf dem Tisch, die kleinen Banken entgegenkommt. In einem internen Arbeitspapier der EU-Kommission, das der Börsen-Zeitung vorliegt, wird vorgeschlagen, dass Banken, die unter bestimmten Schwellenwerten bleiben, lediglich eine Pauschale von 5 000 Euro, 10 000 Euro oder 15 000 Euro pro Jahr in den gemeinsamen Topf einzahlen müssen. In einem zweiten, kurz danach verfassten Arbeitspapier ist von der Möglichkeit einer stärkeren Spreizung dieser Pauschale zwischen einem jährlichen Minimum von 2 500 Euro und maximal 60 000 Euro die Rede.

Als „kleine Bank“ („small bank“) eingestuft werden und daher mit einem solchen Pauschalbeitrag zum Abwicklungsfonds beitragen sollen Institute, bei denen erstens die Summe ihrer gesamten Vermögenswerte die Marke von 1 Mrd. Euro nicht überschreitet – und zweitens die Gesamtverbindlichkeiten unter Herausrechnung des Eigenkapitals und abzüglich der gesicherten Einlagen unter 300 Mill. Euro bleiben. Für die genaue Höhe der Pauschale ist entscheidend, ob diese Kennziffer nur knapp oder aber sehr deutlich unter 300 Mill. Euro liegt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Geschäftsmodell der Bank von der Abwicklungsbehörde nicht als außerordentlich risikoreich eingestuft worden ist. Nach Einschätzung der EU-Kommission in einem der Arbeitspapiere würde unter den genannten Bedingungen die Hälfte aller Banken als „klein“ klassifiziert werden, ihr Beitrag zum Euro-Abwicklungsfonds würde sich also nach den Pauschalen bemessen.

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Unbeschadet der jüngsten Vorschläge für kleine Banken sieht der Europaabgeordnete Fabio De Masi (Linke) die Sparkassen „bestraft“. Der Sockelbeitrag sei „widersinnig und zu hoch“, kritisiert das Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments. „Beiträge sollten sich nur nach Geschäftsrisiko und systemischer Relevanz richten“, fordert De Masi.

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Der Text in seiner Gesamtlänge erschien am 22. Juli 2014 in der Börsenzeitung.