Investor-Staat Klagerecht (ISDS) im TTIP: drin oder draußen?

Von Marc Maes, Referent für Handelspolitik der NRO 11.11.11, Belgien

Der berüchtigte Investor-Staat-Streitbeilegungs-Mechanismus (ISDS) ist wahrscheinlich das umstrittenste Thema auf der Tagesordnung der EU-US- Verhandlungen für ein transatlantische Handels-und Investitionsabkommen, (TTIP). Und das zu Recht: ISDS ist eine Gefahr für politische Entscheidungen, sehr teuer für die Staatskasse und zugleich völlig überflüssig. Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Bereichen machen zunehmend gegen ISDS mobil.

Investorenschutz einschließlich ISDS ist ein neues Element der EU-Handelspolitik. Es kam mit dem Vertrag von Lissabon. Zuvor lag diese Kompetenz bei den EU-Mitgliedstaaten und sie nutzten sie, um etwa 1400 bilaterale Investitionsabkommen (BITs) abzuschließen. Heute streiten sich die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten über Inhalt, Ausrichtung, Aufteilung der Zuständigkeiten und rechtliche und finanzielle Verantwortlichkeiten im Rahmen von Investitionsabkommen.

ISDS ist eine Bedrohung für politische Entscheidungen und für die Demokratie
Das erste BIT, das je ein ISDS enthielt, gibt es nicht mehr. Im Jahr 1968 mit den Niederlanden unterzeichnet, wurde es von Indonesien im März 2014 einseitig beendet. Indonesien will alle seine BITs aufkündigen. Auch hat Südafrika im vergangenen Jahr begonnen, alle seine nach 1994 geschlossenen ISDS-Abkommen zu kündigen, nachdem es zweimal von chinesischen Unternehmen verklagt worden war. Gekündigt wurde auch das Abkommen mit Deutschland. Durch eine Klausel können deutsche Unternehmen jedoch für bestehende Investitionen noch weitere 20 Jahre das Abkommen in Anspruch nehmen. Die Entwicklungsländer haben von solchen Tricks die Schnauze voll.

ISDS erschließt ausländischen Investoren das außergewöhnliche Recht, souveräne Regierungen vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen, das aus drei Schiedsrichtern besteht, meist private Rechtsanwälte aus international operierenden Kanzleien. Die Tribunale arbeiten hinter verschlossenen Türen. Viele Fälle werden nicht einmal bekannt, weil sie nie offengelegt wurden. Regierungen dürfen oft nicht einmal ihre eigenen Parlamente über den Inhalt der Fälle informieren.

Die Schiedsrichter fällen ihre Urteile nicht auf der Grundlage einer Verfassung oder von Gesetzen, sondern auf der Basis der vage formulierten Investitionsschutzstandards, die in den jeweiligen Abkommen enthalten sind, wie zum Beispiel „faire und gerechte Behandlung“, „Nicht-Diskriminierung“ und „indirekte Enteignung“, und auf der Grundlage der Ziele der Verträge, das heißt: „Schutz der ausländischen Investoren.“ Und da keine Berufung möglich ist, können drei private Rechtsanwälte frei die Bedingungen der Verträge interpretieren und haben das letzte Wort darüber, ob eine politische Entscheidung, die von einem ausländischen Investor in Frage gestellt wird, eine Verletzung des Vertrags darstellt und wie viel Schadensersatz bezahlt werden muss.

Seit den 1990er Jahren hat sich die Zahl der ISDS Fälle drastisch erhöht. Gegen völlig legitime Entscheidungen von Regierungen, die Umwelt, Gesundheit, öffentliche Interessen oder soziale Wohlfahrt zu schützen, wurden erfolgreich geklagt. Schadenersatzzahlungen können Milliarden von Dollar ausmachen. Die Entwicklungsländer haben die Nase voll davon, verklagt zu werden, wenn sie ihre Bergbau- und Forstpolitik reformieren wollen oder Maßnahmen ergreifen, um die Finanzkrise zu bewältigen. Doch auch immer mehr entwickelte Ländern werden verklagt.Der holprige Weg zu einereigenen Investitionsschutzpolitik der EU
EU-Mitgliedstaaten haben routinemäßig BITs unterzeichnet, ohne sich viel Sorge um die Mängel und Gefahren zu machen, die das Abkommen enthält. Schließlich sollten diese BITs ja ihren eigenen Investoren im Ausland dienen. Die Notwendigkeit, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine neue EU-Zuständigkeit auszuformulieren, hätte eine einmalige Gelegenheit geboten, die bestehende Praxis zu überdenken.

Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der internationalen Streitbeilegung in der WTO und in Freihandelsabkommen war die Europäische Kommission schnell bereit, die Probleme mit ISDS anzuerkennen. In ihrer Mitteilung vom Juni 2010 hat die Kommission deutlich gemacht, dass sie nicht die Ansätze der Mitgliedstaaten zu kopieren gedenkt, sondern die bestehenden BITs bewerten will, um die Best Practices zu ermitteln. Die Mitgliedsstaaten hingegen sprachen starke Warnungen aus, dass ihre BITs nicht angetastet werden sollen und dass die neue EU-Politik den höchstmöglichen Schutz gewährleisten solle, der in den alten BITs gefunden werden könne. Ratsbeschlüsse und die Mandate, die der Rat für die Verhandlungen mit Kanada, Marokko, Tunesien, Jordanien, Ägypten, Singapur, China und den USA erteilt hat, bestätigten diese konservative Haltung.

Gleichzeitig bestanden die Mitgliedstaaten darauf, dass der Vertrag von Lissabon nur ausländische Direktinvestitionen in die exklusive Europäische Kompetenz für Handelspolitik übertragen habe, nicht aber andere Investitionsformen.  Investitionsschutz sei daher in gemischter Zuständigkeit und dies sei in den EU- Handels- und Investitionsabkommen voll zu berücksichtigen. Dies führte zu besonders schwierigen und langwierigen Diskussionen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die Aufteilung der rechtlichen und finanziellen Verantwortung für den Fall, dass ein ausländischer Investor klagt. Wer vertritt den Beklagten vor Gericht und wer bezahlt den Schadenersatz? Die EU-Kommission oder die Regierung des Mitgliedstaates? Wo kommt das Geld her?
Die Kommission hat vor zwei Jahren den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, um das Problem zu regeln. Derzeit befinden sich die Co-Gesetzgeber Europaparlament und Rat in harten Verhandlungen, scheinen sich aber in letzter Sekunde vor den EP- Wahlen im Mai zu einigen.

Derweil sind die Mitgliedstaaten und die Kommission auch uneinig, was den Inhalt der Investitionskapitel in den Abkommen betrifft, die die Kommission aktuell verhandelt. Im Fall der EU-Kanada CETA-Verhandlungen wollte die Kommission bei der Annahme des kanadischen Ansatzes zum Investitionsschutz sehr weit gehen: Umfassendere und klarere Formulierungen, einschließlich der Investitionsschutz-Standards und mehr Transparenz in den ISDS Verfahren. Widerstand der Mitgliedstaaten zwingt nun aber die Kommission, mit Änderungswünschen zu ihren eigenen Textvorschlägen an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

ISDS im TTIP: drin oder draußen?
Die Investitionsverhandlungen mit den USA begannen im Juli 2013 auf recht wackeligem Boden: Die EU-Staaten stritten weiterhin über die Kompetenzverteilung und die Substanz und hatten das Mandat der Kommission an engere Bedingungen geknüpft.

 

In der Zwischenzeit kündigen immer mehr Entwicklungsländer bestehende BITs und verlassen ICSID, das Schiedsgericht der Weltbank. Der Aufschrei der Zivilgesellschaft gegen ISDS hat enorm an Dynamik gewonnen. Gewerkschaften, europaweite Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherorganisationen haben sich den Handelsaktivisten in ihrer Kritik an ISDS angeschlossen und sind der Opposition gegen die Aufnahme von ISDS in TTIP beigetreten. Zweifel kommen auch unter Regierungen der Mitgliedstaaten auf. Sowohl Frankreich als auch die neue Bundesregierung haben öffentliche Erklärungen in dieser Richtung abgegeben. Letztere will im Kanada-Abkommen jedoch ISDS erhalten.

Die Kritik ist das Ergebnis der Arbeit an der Bewusstseinsbildung der vergangenen fünf Jahre. Empörende Fälle wurden bekannt wie die Klage von Philip Morris gegen Australien wegen des neuen Werbeverbots auf Zigarettenverpackungen. Die Kündigungen der Entwicklungsländer geben zu denken und es wächst die Angst vor einer Offensive der streitlustigen US-Kanzleien. Die Kritik wird durch die Analyse der durchgesickerten CETA-Texte noch gefüttert.

Der CETA-Text zeigt zwar, dass die Kommission in der Tat bemüht ist, ISDS zu reformieren, aber wenn das Ergebnis auch weit besser ist als die BITs der Mitgliedstaaten, bietet es dennoch weniger Schutz für das Interesse der Allgemeinheit als die kanadischen BITs und beseitigt auch nicht die grundlegenden Mängel des Systems.

Angesichts des steigenden zivilen Widerstandes gegen die Aufnahme von ISDS in TTIP und der lähmenden Machtkämpfe unter und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, warf Kommissar De Gucht das Handtuch und verkündete eine Pause in den Verhandlungen über ein ISDS-Verfahren im TTIP, um Raum für eine dreimonatige öffentliche Konsultation zu schaffen.

Die Konsultation
Die Konsultation wurde schließlich am 27. März gestartet. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger und Organisationen werden enttäuscht feststellen müssen, dass die Textgrundlage und die Fragen sehr komplex und legalistisch sind und dass nach einer klaren „Ja oder Nein“-Positionierung gar nicht gefragt wird.

Aber erfahrene ISDS-Beobachter werden keine Schwierigkeiten haben, den Wald hinter den Bäumen zu erkennen: in dem CETA-Text, der die Grundlage der Konsultation bildet, sind die entscheidenden Mängel von ISDS erhalten geblieben. ISDS Schiedsrichter bleiben private Anwälte. Sie entscheiden über Fälle, die nur von Investoren eröffnet werden können. Ihnen ist weiterhin die Interpretation über den Umfang und die Bedeutung der Investitionsabkommen vorbehalten. Sie fällen weiterhin Urteile, gegen die keine Berufung möglich ist. Gleichzeitig wird ISDS für mehr Unternehmen zugänglich durch die Einführung eines speziellen Schiedsgerichtes für kleine und mittlere Unternehmen und für Fälle, in denen der beanspruchte Schadenersatz relativ niedrig ist. Dies wird zu noch mehr ISDS-Verfahren führen.

Die Reformagenda der Kommission ändert nicht, dass ISDS ein System bleibt, das schlechter ist als die bestehenden nationalen Rechtssysteme in Kanada, den USA oder der EU. Es erzeugt eine Diskriminierung zwischen ausländischen und inländischen Investoren und es ist völlig überflüssig angesichts des vorhandenen Zugangs ausländischer Investoren zu den nationalen Gerichten der Gastländer.

 

 

 

Sie können online gegen TTIP und ISDS protestieren:

http://action.sumofus.org/a/stop-ttip/?sub=fb oder

https://www.attac.de/sign-against-ttip

 

Sie können sich an der Konsultation der EU-Kommission zu ISDS beteiligen:

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=ISDS

 

Weitere Informationen zum Thema ISDS finden Sie auf diesen Webseiten:

www.corporateeuropeobservatory

www.eu-secretdeals.info

http://www.iisd.org/investment/

http://www.ttip-unfairhandelbar.de/

 

Aus dem Englischen übersetzt von Bernd Schneider.

Marc Maes ist Experte für Handelspolitik und arbeitet für die belgische, entwicklungspolitische NRO 11.11.11 Sie können ihn erreichen unter marc.maes@11.be