Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiges Grundrecht

Thomas Händel, Europaabgeordneter der LINKEN: „Ich will betonen: Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiges Grundrecht für die Menschen in der EU. Darin sind wir uns wohl alle einig. Unser Ziel muss es sein, die Arbeitnehmer vor Diskriminierung zu schützen und gleiche Rechte am gleichen Ort für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern.

Positiv an diesem Bericht — das will ich ausdrücklich erwähnen — ist: Er erleichtert die freiwillige Mobilität, er richtet sich gegen Diskriminierung, er will Gleichbehandlung beim Zugang zu Beschäftigung, bei den Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und bei den Sozialansprüchen, er sichert Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und schafft Zugang zu Weiterbildung. Die Einhaltung der nationalen Tarifverträge und die Förderung des sozialen Dialogs sind wichtige Elemente dieses Berichts. Soweit die positive Seite.

Die kritische Bemerkung, die ich anzubringen habe, ist die Frage: Das betrifft wieder nur ein Segment der Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Entsandte Arbeitnehmer sind zum Beispiel nicht miteinbezogen. Aus welchem Grund? Zwar ist es richtig, wir haben Freizügigkeit nicht mit Dienstleistungsfreiheit zu verwechseln, aber der Verweis auf die Entsenderichtlinie reicht eben nicht aus. Die Strategie, die Mobilität und Flexibilität der Menschen in Europa weiter zu fördern, die Arbeitnehmer dorthin zu bringen, wo man sie gerade braucht, ist weder eine Zauberformel zur Lösung der Krise noch zur dauerhaften Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Die derzeitige Strategie der Beschäftigung führt zu einem Flickenteppich unterschiedlichster Rechte und zur weiteren Fragmentierung des Arbeitsmarktes, das Risiko des Braindrain inklusive. Ich sage und wir fordern: Schaffen Sie endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, und zwar unterschiedslos! Das wäre ein Fortschritt für ein soziales Europa.“