Ausgrenzung mit Ausgrenzung bekämpfen – das funktioniert nicht.
Martina Michels (DIE LINKE), stellvertretende Vorsitzende des Ausschuss für Kultur und Bildung zur Aussetzung der Kooperationsvereinbarungen über die Förderprogramme Erasmus + und Horizon 2020 zwischen der EU und der Schweiz durch die EU-Kommission:
„Ich halte es für grundfalsch, dass die EU-Kommission hier Gleiches mit Gleichem zu vergelten sucht. Ausgrenzung mit Ausgrenzung zu bekämpfen, das funktioniert nicht.“
Die Berliner Europaabgeordnete Michels weiter: „Vor allem Austauschprogramme wie Erasmus tragen zu mehr Weltoffenheit bei. Als Gast in einem anderen Land lernen junge Menschen nicht nur andere Kultur, Sprache, Geschichte und soziale Realitäten kennen. Sie erleben auch selbst, wie gut Gastfreundschaft tut und wie schmerzhaft Ablehnung als „Fremder“ sein kann.“
Die Europaabgeordnete stellt gleichzeitig klar:
„Ich bin nicht einverstanden mit der Entscheidung der Schweiz, Kroatien aus dem Vertrag über die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz herauszuhalten. DIE LINKE war immer gegen die Einschränkung der Freizügigkeit der Menschen aus den neueren EU-Mitgliedstaaten. Wir lehnen strikt ab, dass Polen, Rumänen, Bulgaren oder Kroaten als EU-Bürger zweiter Klasse behandelt werden.“
„Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der EU. „Damit sollten alle Kroatinnen und Kroaten mit denselben Rechten ausgestattet sein, wie die Bevölkerungen anderer EU-Mitgliedstaaten- ob in Berlin oder in Wien“, so betonte die Europaabgeordnete der LINKEN.
Als Reaktion auf das Ja zur Schweizer Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ und die Nichtunterzeichnung des fertig verhandelten Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit Kroatien hatte die Europäische Kommission zwei Kooperationen mit den Eidgenossen aus ausgesetzt. Horizon 2020 fördert die Zusammenarbeit von Forschern und Forschungseinrichtungen in der EU, Erasmus + vereint die bisherigen EU-Programme für den Austausch von Lernenden und Lehrenden in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport unter einem Dach. Die Bevölkerung von Nachbarstaaten der EU können an diesen Programmen beteiligt werden.
Strasbourg, 26. Februar 2014