Markt für Hafendienste: Hier gibt es keinen Regelungsbedarf!

Sabine Wils, Europaabgeordnete  der LINKEN. im Verkehrsausschuss zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission für den Zugang zum Markt für Hafendienste (Port Package III).

„Ich lehne den Verordnungsentwurf grundsätzlich ab.
80 Prozent der Befragten haben sich in der Portius-Studie zufrieden mit dem Zugang zu dem Markt für Hafendienste geäußert. Es gibt also gar keinen Regelungsbedarf!

Ich bin mir sehr sicher, dass die EU-Kommission nach einer wie auch immer gearteten Annahme dann mit einem Port Package IV kommen wird, um ihre Niederlagen beim Port Package I&II wieder rückgängig zu machen. Es wird also keine Ruhe geben.

Auch die Rechtsform als Verordnung ist nicht geeignet, den unterschiedlichen Bedingungen in den europäischen Häfen Rechnung zu tragen.
Da bin ich mir mit der Industrie-und Handelskammer der norddeutschen Küstenländer einig.
Dies ist also ein zweiter wichtiger Grund, den Entwurf grundsätzlich abzulehnen.

Vollkommen inakzeptabel ist auch die systemwidrige Aufnahme von Tätigkeiten, die hier nichts zu suchen haben wie:
– Die Ausbaggerung in Artikel 1 Ziffer 2c
– Die Hafenauffangeinrichtungen in Artikel 1 Ziffer 2f
– Die Lotsendienste in Artikel 1 Ziffer 2g

Selbst wenn die Lotsen herausgenommen werden sollten,
ändert sich nichts an der Tatsache, dass ein EU-Gesetz über „Port Services“, wenn es erst einmal in Kraft ist,
die Tür zu weiteren Vorgaben durch die EU öffnet.
Dies ignoriert der Bericht von Herrn Fleckenstein zu meinem Bedauern.

Vollkommen einer Meinung bin ich mit der Europäischen Hafenarbeitergewerkschaft in der Ablehnung des Angriffes auf das Streikrecht, wie wir es in Artikel 8 Ziffer 6 des Kommissionsentwurfes finden.
Im Falle einer Behandlung des Entwurfes muss diese Ziffer komplett gestrichen werden.
Diese „Notfallmaßnahmen“ stellen einen ernsten Angriff auf das Streikrecht dar.
Es ist mehr als enttäuschend, dass das im Fleckenstein Bericht nicht gewürdigt wird.

Bereits beim Eisenbahnpaket wurde mit dem Passus zu Mindestdiensten versucht, das Streikrecht einzuschränken.
Hier finden wir einen weiteren Versuch der Kommission, ihre ursprünglich in Monti II formulierten Absichten doch woanders versteckt umzusetzen und die Handlungsfähigkeiten der Gewerkschaften einzuschränken.

Wie auch die Europäische Hafenarbeitergewerkschaft ETF bin ich zudem der Überzeugung, dass die Kommission „den Wagen vor das Pferd spannen“ will,
indem in dem Verordnungsentwurf an mehreren Stellen Bezug auf die Konzessionsrichtlinie genommen wird.

Deren Text ist noch nicht vom Parlament beschlossen.
Solange dies nicht der Fall ist, darf es auch zu diesem Verordnungsentwurf keine verbindliche Abstimmung geben. 
Durch die Zusammenarbeit der unabhängigen Aufsichtsorgane in einem Netz gemäß Art.18 Ziffer 1 wird die föderale Struktur unterlaufen.
Der Informations- und Datenaustausch ist angesichts der derzeitigen NSA-Debatte völlig unzureichend geregelt.
Vielen Dank!“