Interessen der 110.000 Hafenarbeiter finden in Kommissions-Vorschlag so gut wie keine Berücksichtigung

Stellungnahme zur Vorstellung des Verordnungsentwurfes der EU-Kommission für den Zugang zum Markt für Hafendienste

Danke Herr Vorsitzender,

ich komme auch aus einer Hafenstadt. Bezeichnend für den von der Kommission vorgelegten Vorschlag ist, dass die Interessen der 110.000 Hafenarbeiter so gut wie keine Berücksichtigung finden.

Es heißt hierzu:

„Die Rechte der Beschäftigten sollten gewahrt werden, und die Mitgliedsstaaten sollten die Möglichkeit haben, diese Rechte bei einem Wechsel von Unternehmen für das bei früheren Unternehmen tätige Personal weiter zu stärken.“

Das ist derartig unverbindlich, dass dies in Zusammenhang mit der Konzessionsrichtlinie, die die bestehenden Arbeitsplätze ebenfalls bedroht, als zusätzliches Problem für die Hafenbeschäftigten gesehen werden muss.

Entsprechend betrachtet meine Fraktion auch den Artikel 10 des Verordnungsentwurfs zu den Beschäftigtenrechten als vollkommen unzureichend.

Generell stelle ich die Notwendigkeit dieser Verordnung in Frage. Aus Sicht der Häfen in der Nordrange von Antwerpen bis Hamburg ist der von der Kommission als so wichtig angesehener Wettbewerb gegeben und es gibt keine Notwendigkeit für diese Verordnung. 80 Prozent der Befragten der Portius-Studie haben sich zufrieden mit den Marktzugängen gezeigt.

Meiner Meinung nach müssen einzelne Hafendienste aus der Verordnung komplett gestrichen werden. Ich teile in vollem Umfang die Position des deutschen Bundesrates vom 20.09.2013 der folgendes beschlossen hat:

„Der Bundesrat weist darauf hin, dass einzelne Hafendienste völlig systemwidrig in den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags mit einbezogen werden. Hierzu zählen die Ausbaggerung (Art.1, Nr.2c), die Lotsendienste (Art.1, Nr.2g) sowie die Hafendienstauffangeinrichtungen (Art. 1 Nr.2f). Der Bundesrat fordert aus diesen Gründen, diese Hafendienste aufgrund ihrer Besonderheiten aus dem Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen.“

Dem schließe ich mich an.

Vielen Dank!