Eisenbahnen: Nicht in profitorientierte Einzelteile zerlegen!

Reden im Verkehrsausschuss (TRAN)

Vielen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lassen Sie mich zunächst eine generelle Bemerkung machen: Ich kritisiere, dass wir wieder verpflichtet werden sollen, Themen wie unbundling, die rechtliche Trennung zwischen Infrastrukturmanagement und Bahnbetrieb zu diskutieren, wo wir doch bereits letzten Juli zu einem – für meine Fraktion jedoch nicht zufriedenstellenden Kompromiss – gekommen sind, in dem diese Elemente nicht beinhaltet sind.

Die bisherige Bilanz der Liberalisierung bietet keinen Anlass, die bestehende Pluralität der Organisationsformen der Eisenbahnunternehmen durch neue Rechtsnormen zu beschneiden und in der EU im Extremfall nur das Modell der vollständigen strukturellen Trennung von Infrastruktur und Betrieb zuzulassen.

Meiner Meinung nach kann es kein Einheitsmodell für die Bahnen in ganz Europa geben. Für uns als LINKE war immer klar: Der Eisenbahnsektor ist ein zusammenhängendes Gesamtgefüge, der nicht in profitorientierte Einzelteile zerlegt werden darf.

Nun zum Entwurf eines Berichts des Kollegen El Khadraoui: In Erwägungsgrund Nr. 4 wird die Recast-Richtlinie zitiert. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten zu dieser Richtlinie endet am 16.6.2015. Ich bin der Meinung, dass erst nachdem der Bericht zur Umsetzung veröffentlicht, diskutiert und von allen Beteiligten bewertet wurde, die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen und nicht schon vorher Fakten schaffen sollte. Es ist wirklich in hohem Maße inakzeptabel, dass die Europäische Kommission die Kontinuität der Planung und der Rechtssicherheit nicht wirklich ernst zu nehmen scheint. Der Berichterstatter berührt diesen Punkt leider nicht, ist er doch aber ein ganz zentraler in Bezug auf die Herangehensweise an das Dossier!

Die Neufassung des Artikels 7 beinhaltet die komplette organisatorische und rechtliche Trennung des Infrastrukturbetreibers von den Eisenbahnunternehmen. Der Berichterstatter formuliert diesbezüglich in seiner Begründung, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten auch in der Zukunft zwischen einer Trennung des Infrastrukturbetreibers und der Eisenbahnunternehmen oder aber einer integrierten Struktur zu wählen. Diesen Ansatz erachte ich als positiv, allerdings sind die in Absatz 5 genannten Ausnahmen im Falle eines integrierten Unternehmens nicht geeignet, um ein integriertes Unternehmen zu erhalten. Diese Einschränkungen würden in der Konsequenz zum selben Ergebnis führen: die komplette Trennung von Infrastruktur und Betrieb. Diese „Trennung durch die Hintertür“ lehne ich ab und schlage vor, den bisherigen Artikel 7 zu erhalten.

Neben dem Aspekt der enormen finanziellen Kosten, die als Folge einer Schaffung von zwei Verwaltungsstrukturen auftreten würden, sowie möglicherweise negative Auswirkungen auf die Sicherheit, ist für mich die Möglichkeit von Beschäftigten in einem integrierten Eisenbahnunternehmen zwischen Jobs in verschiedenen Unternehmen des integrierten Konzerns (“konzerninterner Arbeitsmarkt”) zu wechseln von großer Bedeutung. Bei einer Trennung wäre die Umbesetzungsmöglichkeit für einige Arbeitnehmer komplizierter bzw. wahrscheinlich unmöglich, was einen eventuellen Verlust qualifizierter und erfahrener Mitarbeiter zur Folge haben könnte.

Begrüßenswert finde ich die Einschätzung des Berichterstatters, dass strengere Vorschriften über die Rechte von Fahrgästen in Bezug auf Reiseinformation und Fahrscheine sowie gestärkte Sozialvorschriften für die Eisenbahnbeschäftigten festgeschrieben werden müssen. Auch der Aspekt der Einhaltung repräsentativer Tarifverträge der Mitgliedstaaten, in denen das Eisenbahnunternehmen tätig werden möchte, als Voraussetzungen für den Erhalt einer Lizenz, betrachte ich als notwendig und unterstützenswert.