ILUC-Richtlinie: Die Verantwortung des Europäischen Parlaments

– Am 19.06.2013 im Umweltsausschuss (ENVI)

Sabine Wils, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

„Die Debatten über die beiden Richtlinien ist eine große Herausforderung, weil wir
– innovative Lösungen mit bestehendenZielen für erneuerbare Energien,
– eine effiziente Nutzung von Energieeinsparungen
– und die laufende Produktion von Biokraftstoffen, die bis jetzt nicht sehr nachhaltig sind, verbinden müssen.

Die ILUC-Richtlinie wird teilweise in Frage gestellt, da ihrer Methodik vorgeworfen wird, nicht angemessen bzw. unzureichend zu sein, um die Ziele zu erreichen:
Meiner Fraktion ist wichtig, dass das Europäische Parlament die politische Verantwortung für den Erhalt des Ackerlandes für Grundnahrungsmittel übernimmt, die vorrangig für die Selbstversorgung und den Inlandkonsum bestimmt sind und häufig von Kleinbauern angebaut werden. Gleichzeitig geht es um die Reduzierung des Energieverbrauchs und um die Energieeffizienz.

Es ist erforderlich, eine Obergrenze für die Produktion herkömmlicher Biokraftstoffe und ein Teilziel für  Biokraftstoffe der zweiten Generation festzusetzen: Die Zahlen im vorliegenden Kompromiss sind realistisch. Im Verkehrsausschuss, in dem ich die Verfasserin der Stellungnahme zum Thema bin, habe ich versucht, das gleiche Ziel zu erreichen. Hier gab es jedoch eine kontroverse Diskussion mit den verschiedenen Fraktionen um die Einrichtung einer Obergrenze.

Um zu einer Einigung zu kommen, liegen die endgültig beschlossenen Werte im TRAN-Kompromiss bei 6.5% und bis zu 3% bei Biokraftstoffen der zweiten Generation. Meine Fraktion ist aber völlig einverstanden mit dem vorgelegten Kompromiss im Umweltausschuss.

In Bezug auf die Berechnung in Art. 7, Buchstabe d) sollten ILUC Faktoren für alle Unterabsätze gelten. Später, wenn aktualisierte Zahlen hinsichtlich Anhang V von der Europäischen Kommission bis zum Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden, sollten wir es vermeiden, dass so-genannte ‚grandfathers rights‘ bis 2020 rechtskräftig sind.

Wir teilen den vorgeschlagenen Ansatz zu Multiplikatoren und der TRAN-Ausschuss hat diesen ebenfalls verabschiedet. Ferner wurde in der Berechnungsformel ein ausdrücklicher Bezug darauf aufgenommen, wie Technik zur Energieeinsparungen berücksichtigt wird.  Auch die Verwendung anderer erneuerbarer Energien bei anderen Verkehrsarten wurde einbezogen.

In Hinblick auf die noch offenen Fragen ist für uns der Aspekt der Abfälle und Reststoffe von Bedeutung. Biokraftstoffe und Biobrennstoffe, die für die in Absatz 1 genannten Zwecke berücksichtigt werden, sollen nicht aus Abfällen oder Reststoffen hergestellt werden, die gemäß der Richtlinie 2008/98/EG Wiederverwertungs- und Recyclingzielen unterliegen.
Schließlich fordern wir die Verbesserung der Absprachen und Verträge mit Dritten, wie indigene Gemeinschaften, um ihre Rechte zu schützen und volle Transparenz zu gewährleisten. Die Europäische Union soll Berichte zur Überwachung der Umsetzung veröffentlichen, um Landgrabbing zu verhindern.
Alles in allem sind wir zuversichtlich, dass es im nächsten Treffen der Schattenberichterstatter zu tragfähigen Kompromissen kommt und so vom ENVI-Ausschuss ein nachhaltiger und ehrgeiziger Text im Plenum präsentiert werden kann.“