Strahlungsrichtlinien: niedriger ist besser

– Am 19.06.2013 im Umweltsausschuss (ENVI)

Sabine Wils, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

„Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Vertragsgrundlage für die Richtlinie nicht der EURATOM-Vertrag, sondern der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sein soll. Wir können ja so nicht einmal sicher sein, dass die Anträge des Parlaments zu den Sicherheitsnormen überhaupt bei der EURATOM-Gesetzgebung berücksichtigt werden. Der Artikel 168 AEUV sieht vor, dass Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung festgelegt werden.
Von ionisierender Strahlung sind Mensch und Umwelt betroffen. Die Auswirkungen ionisierender Strahlung auf Mensch und Umwelt muss genau untersucht werden. Die Mitgliedsstaaten sollen höhere Sicherheitsnormen für Mensch und Umwelt festlegen können, als in der Richtlinie vorgeschrieben ist.

In der Richtlinie muss festgelegt werden, dass Behörden sowie die Betreiber von Anlagen in einer Notfall- und Unfallsituation die Bevölkerung verbindlich über die Strahlenbelastung informieren müssen. Da radioaktives Material nicht beseitigt werden kann, muss die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle rückholbar sein.
Die Exposition von Arbeitskräften muss kontinuierlich erfasst werden, auch, wenn die Exposition an verschiedenen Arbeitsorten erfasst wird, wie z.B. bei Leiharbeitern.
Das Personal muss entsprechend geschult werden. Die Exposition von Personal muss in Expositionssituationen so niedrig wie möglich gehalten werden und darf die für die berufliche Exposition vorgesehenen Grenzwerte nicht überschreiten. Für Schwangere muss der berufliche Strahlenexpositionswert strikt unter 0,1 mSv liegen.
Strahlenschutzexperten in Unternehmen müssen unabhängig sein.
An den behördlichen Verfahren zur Festlegung der Grenzwerte zur Exposition der Bevölkerung muss die Öffentlichkeit mit allen betroffenen Gruppen beteiligt werden. Der Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren muss gewährt werden.

Grundsätzlich verspreche ich mir keine Verbesserung der nuklearen Sicherheit von dieser EU-Richtlinie.
Eine Industrie reguliert sich selbst und beschließt, wie viel Sicherheit notwendig ist, statt die nationalen Parlamente unter Einbindung der  Bevölkerung  bestimmen zu lassen, ob die Menschen mit dem nuklearem Risiko leben möchten.
Zuletzt möchte ich betonen, dass ich für den schnellstmöglichen europaweiten Ausstieg aus der Atomkraft bin.“