VW-Gesetz: Teilerfolg in Luxemburg

Zum Plädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Nils Wahl, wonach das VW-Gesetz keinen Verstoß gegen EU-Recht darstelle, erklärt Sabine Lösing, Vorsitzende DIE LINKE.Niedersachsen und Mitglied des Europäischen Parlaments:

„Ich begrüße das Plädoyer des Generalanwalts ausdrücklich, wonach das VW-Gesetz keinen Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Ich hoffe, dass die Richter des EuGH dem Plädoyer ihres Generalanwaltes folgen werden. Denn mit den ideologisch motivierten Angriffen der EU-Kommission auf das VW-Gesetz muss endlich Schluss sein!“

Lösing weiter:

„Das VW-Gesetz garantiert einen öffentlichen demokratischen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen des VW-Konzerns. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Wirtschaftsdemokratie. Es ist auch ein wichtiger Hebel zur Heuschreckenbekämpfung und um Standortschließungen wie im Falle Nokia in Bochum zu verhindern. Die Demokratisierung der Wirtschaft muss insgesamt vorangetrieben werden.“

Zum Hintergrund:

2007 entschied das EuGH, dass das VW-Gesetz ein Verstoß gegen EU-Recht darstelle. Daraufhin änderte das Land Niedersachsen das Gesetz ab. In seiner neuen Fassung sieht das Gesetz eine Sperrminorität von 20 % für das Land Niedersachsen vor. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass Deutschland damit seinen Verpflichtungen aus dem Urteil von 2007 nicht nachgekommen sei. Dieses Verfahren wird nun vorm EuGH in Luxemburg verhandelt.

Brüssel, den 30.05.2013

Kontakt: Büro Sabine Lösing, MdEP, Tel.: +32-2-284 7894 %3Ca%20href=“ mailto:sabine.loesing@europarl.europa.eu„>sabine.loesing@europarl.europa.eu