„Mein Ziel ist es, die weltweiten negativen Folgen der EU-Klimapolitik zu verhindern“
Rede im TRAN zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Treibstoffqualitätsrichtlinie
Vielen Dank!
Zuerst möchte ich mich bei den Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstattern für Ihre Teilnahme an einem ersten Meinungsaustausch über die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Treibstoffqualitätsrichtlinie bei unserem ersten Treffen der Schattenberichterstatter bedanken.
Als Verfasserin der Stellungnahme des Verkehrsausschusses liegt mir die Perspektive des Vorschlags der Kommission für eine klimaverträgliche Energiewende im Verkehrsbereich am Herzen.
Meine Vorschläge konzentrieren sich auf nachhaltige Alternativen für landbasierte Agrarkraftstoffe in der EU.
Landbasierte Agrarkraftstoffe konkurrieren mit Nahrungsmitteln weltweit um knappe Anbauflächen und verteuern diese. Mein Ziel ist es, diese weltweiten negativen Folgen von EU-Klimapolitik zu verhindern.
Ausgehend von dem Weißbuch der Kommission und der Resolution des EU-Parlaments sollten wir darüber reden wie wir das Ziel von 20% Treibhausgasreduktion bis 2020 im Vergleich zu 1990 im Verkehrssektor ohne eine Ausweitung der Produktion von Agrarkraftstoffen erreichen können.
Für das Ziel von 20% hat sich sowohl der Verkehrsausschuss als auch das Plenum in der Resolution zum Weißbuch Verkehr ausgesprochen.
Für die Erreichung dieses Ziels wird dem Einsatz erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle zufallen.
Einer meiner Vorschläge besteht darin, in der Richtlinie für Erneuerbare Energien weitere Anreize für die Benutzung erneuerbaren Stroms im Verkehrssektor zu schaffen.
Gerade im Eisenbahnsektor gibt es hiefür große Potenziale, die mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien einhergehen können und vergleichsweise einfach zu realisieren sind.
Diese Anreize können auch die Elektrifizierung des Schienenverkehrs in Europa fördern und die notwendige Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene unterstützen.
Insgesamt unterstütze ich den Bestandsschutz von Produktionsanlagen. Der Bestandsschutz für Investitionen bis zu deren Amortisation ist sehr wichtig für die Investitionssicherheit von Unternehmen.
Ohne die Einbeziehung von ILUC-Faktoren sollten jedoch alle Anlagen, alte sowie neue, 60% Treibhausgase einsparen.
Öffentliche Subventionen sollten in Zeiten knapper öffentlicher Kassen beschränkt sein auf die Produktionsanlagen, die die besten Ergebnisse erzielen.
Dies fördert auch einen Wettbewerb der Technologien und damit den technologischen Fortschritt.
Auch für Biotreibstoffe sollten nach der Amortisation der Investitionen gleiche Rahmenbedingungen gelten.
Die Bevorzugung von Agrarkraftstoffen gegenüber anderen umweltfreundlichen Kraftstoffen, die die EU-Kommission in ihre Strategie für umweltfreundliche Kraftstoffe einbezogen hat, ist unverhältnismäßig, wenn wir den intelligenten Ausbau der EU-Infrastruktur vorantreiben wollen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Potenziale nutzen wollen wie z.B. Gas.
Für die Erreichung der EU-Klimaziele im Verkehrssektor brauchen wir alle möglichen Instrumente. Die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmitteln und Agrarkraftstoffen schränkt die weiteren Potenziale für deren Nutzung ein. Deswegen schlage ich vor, von dem Ziel abzurücken, bis 2020 einen 10%-Anteil von Biotreibstoffen am Diesel- und Benzinverbrauch zu erreichen.
Stattdessen sollten wir das 10%-Ziel mit Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen erreichen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit und unser nächstes Schattenberichterstattertreffen für die Verhandlung der Kompromisse.