Energieversorgung ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge und soll sich am Gemeinwohl orientieren

Rede für Veranstaltung „Energiewende sozial gestalten“ in Hamburg

Liebe Freunde, Liebe Genossinnen und Genossen,

Die soziale Frage ist ein integraler Bestandteil des ökologischen Umbaus der Energieversorgung. Das fängt bei bezahlbaren Strompreisen für den Endverbraucher an, geht über die dezentrale Struktur der Energieproduktion und die Vergesellschaftung der Übertragungsnetze bis hin zur Rekommunalisierung der Energieversorgung.

Die derzeitige fossil-nukleare Energieversorgung ist dabei weder sozial noch ökologisch.

Die konventionellen Energieträger Atomenergie, Steinkohle und Braunkohle profitieren seit Jahrzehnten von staatlichen Förderungen im dreistelligen Milliardenbereich und die Konzerne verdienen kräftig mit.

Menschen mit geringem Einkommen zahlen kräftig drauf. Der Anteil ihres Einkommens, den sie für Energie ausgeben müssen, steigt ständig.

Die Energierechnung eines Privathaushalts erhöht sich nicht nur durch die gestiegenen Strompreise. Weit mehr müssen Privathaushalte wegen der höheren Preise für Wärme und Treibstoff zahlen. Hier macht sich der gestiegene Ölpreis schmerzhaft bemerkbar.

Das zeigt: Der Ausbau erneuerbarer Energien in Bürgerhand trägt zu einer sozialen Energiewende bei und muss weiter beschleunigt werden.

Die öffentliche Hand muss auch Geringverdienern durch die Unterstützung mit öffentlichen Geldern die Möglichkeit geben, sparsam und effizient mit Energie umzugehen.

Die Abwrackprämie für Stromfresser ist für mich allerdings keine Lösung.

Energiearmut breitet sich seit Jahren in Deutschland aus. Und was macht die deutsche Bundesregierung dagegen? Sie stellt die erneuerbaren Energien als Sündenbock hin und versucht die Profite der Energiekonzerne vor der Energiewende zu schützen.

Dabei könnten die erneuerbaren Energien die Gesellschaft aus dem Klammergriff der Energiekonzerne lösen. Die Handlanger der Energiekonzerne wie die FDP fordern die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das findet auch großen Anklang in Teilen der CDU.

Der Berichtsentwurf für eine Erneuerbare-Energien-Strategie der EU, der von Herbert Reul, einem CDU-ler und mächtigen Vorsitzenden des Industrieausschusses stammt, fordert ein Quotenmodell für erneuerbare Energien.

Im Gegensatz zum EEG sollen dabei Quoten für die verschiedenen Technologien vergeben werden.

Da dies zentral geschieht und die Quoten auch zwangsläufig fossil-nukleare Technologien enthalten, könnten fossile Energiekonzerne den Ausbau der Erneuerbaren besser in ihrem Sinne kontrollieren.

Diese Konterrevolution der fossilen Energieinteressen müssen wir als LINKE in Deutschland und in der EU verhindern! Wir müssen für eine soziale Reform des EEG kämpfen!

Gilbert Siegler wird noch viel zu Deutschland und den Gegenvorschlägen der Partei DIE LINKE sagen. Deswegen werde ich mich auf die europäische Ebene beziehen.

Die EU-Kommission will die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen mit einem Umsatz über 8 Mio. Euro europaweit ausschreibungspflichtig machen.

Sollte die neue europäische Richtlinie – wie derzeit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz abgestimmt – in Kraft treten, würde die Entscheidungsfreiheit der Kommunen noch weiter eingeschränkt. Sie müssten zukünftig bei der Vergabe von Konzessionen ab einer Umsatzhöhe von 8 Millionen Euro für eine europaweite Ausschreibung sorgen.

Nur wenn die Dienstleistung zu mehr als 80 Prozent für die Kommune erbracht wird und der Versorgungsbetrieb im kommunalen Haushalt konsolidiert wird, würde die Ausschreibungspflicht entfallen.

Diese Richtlinie erhöht damit den Druck zur europaweiten Ausschreibung von Konzessionen erheblich. Zwar könnten sich auch städtische Unternehmen um eine Konzession bewerben, allerdings nicht mit den Möglichkeiten, die großen, europa- und weltweit tätigen privaten Konzernen zur Verfügung stehen. Soziale Kriterien oder gar eine Tariftreue-Klausel soll die Richtlinie dagegen nicht vorschreiben.

Den Preis zahlen also am Ende Arbeitnehmer durch Arbeitsplatzabbau und Druck auf die Löhne, die Bürger dagegen durch explodierende Preise z.B. für Wasser oder Energie und die Kommunen durch den Verlust der Kontrolle über wichtige Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Öffentliche Körperschaften wie Bund, Länder, Kommunen soll es dadurch untersagt werden, Dienstleistungskonzessionen sämtlicher Art und Weise an öffentliche Unternehmen direkt zu vergeben.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat mehrheitlich mit den Stimmen der Konservativen und der Sozialdemokraten dem Berichtsentwurf von Herrn Juvin zu dieser Konzessionsrichtlinie zugestimmt.

Bisher konnten Konzessionen direkt von der öffentlichen Hand vergeben werden.

Demnächst sollen ab einer Auftragshöhe von 8 Mio. Euro Konzessionen europaweit ausschreibungspflichtig werden. Die Abstimmung im Plenum ist laut Plan am 10/09/2013 vorgesehen. Bis dahin gilt es den Druck auf die Abgeordneten weiter zu erhöhen, den Bericht zurückzuweisen.

Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist insofern von größter Bedeutung, da Kommunen und die ihnen zugehörigen Stadtwerke eine entscheidenden Rolle beim Umbau der Energieversorgung zu 100% erneuerbaren Energien spielen: Das gegenwärtig auf Zentralität in der Stromerzeugung ausgerichtete Energieoligopol kann nur durch eine auf Dezentralität ausgerichtete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch kommunale Unternehmen und Stadtwerke gebrochen werden.

Das erklärte Ziel der Kommission mit ist, mit der Konzessionsrichtlinie Public-Private-Partnerships voranzutreiben, so z. B. beim Bau der Energieinfrastruktur oder der Verkehrsinfrastruktur.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen für viele Städte und Gemeinden nachteilige Folgen hatte: Weniger Einnahmen, weniger kommunale Kontrolle und Entscheidungsmacht, häufig auch höhere Preise und schlechterer Service für die Kunden.

Aus Sicht der DIE LINKEN handelt es sich bei der Versorgung mit Energie um eine öffentliche Aufgabe.

Die Versorgung mit Energie ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge und soll am Gemeinwohl orientiert sein. Die Rekommunalisierung der Energieversorgung ist eine Voraussetzung für eine sozialökologische Energiewende als auch für eine demokratisch kontrollierte Energiewirtschaft.

Für DIE LINKE ist Rekommunalisierung ein zentraler politischer Schwerpunkt.

Das gilt für alle Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere aber für die Energieversorgung.

Denn die Kommune ist der richtige Ort für eine effektive Energienutzungsplanung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb muss die Rekommunalisierung der Energieversorgung vorangetrieben werden.

Der EPSU, das ist der europäische Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften, hat eine Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“ auf den Weg gebracht.