Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet
Die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wird die Fehler der Migrationspolitik nicht beheben
Heute hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung die Einführung der kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige beschlossen. Mit der Richtlinie sollen Verwaltungsverfahren für den Arbeitsmarktzugang vereinfacht werden. Dazu erklärt die GUE/NGL-Abgeordnete Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, DIE LINKE:
„Die Richtlinie ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Die Mitgliedstaaten können die Erlaubnis verweigern, wenn eine von ihnen selbst festzulegende Quote von Drittstaatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt erreicht ist. Damit kann ein vollkommen korrekt gestellter Antrag abgelehnt werden.
Es ist kleinlich und provinziell geregelt, auf wen die Richtlinie angewendet werden kann. Dadurch, dass sie nicht für Familienangehörige, nicht für Saisonarbeiter und auch nicht für Menschen unter internationalem Schutz gilt, werden de facto verschiedene Kasten von Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichen Rechten in der EU zementiert.
Die vollständige rechtliche Gleichstellung mit EU-Bürgern ist nicht erreicht worden. Immerhin können Betroffene die erworbenen Rentenansprüche mit in ihre Heimat nehmen, der Zugang zu beruflicher Bildung, Sozialleistungen und öffentlich gefördertem Wohnraum kann dagegen je nach „Kaste“ eingeschränkt werden.
Insgesamt führt die Richtlinie dazu, dass am Ende nur noch eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, wer bereits einen Arbeitsplatz in der EU hat, noch bevor er oder sie nach Europa kommt. Das ist für uns inakzeptabel, daher lehnen wir den Vorschlag ab. Stattdessen benötigen wir in der EU Regelungen für die legale Migration, die die Einwanderer wirklich mit den Einheimischen gleichstellt und die auch diejenigen berücksichtigt, die bereits in der EU sind, aber nur geduldet werden.“
Straßburg, den 13.12.2011