Löschen statt Sperren
Kompromiss im Kampf gegen Netzsperren erreicht
Gestern Abend stimmte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments den umstrittenen Richtlinienentwurf zum „Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung“ ab. Dabei stand auch die im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehene umstrittene obligatorische Sperrung von Internetseiten zur Debatte. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sprachen sich gegen die für alle Mitgliedstaaten verpflichtende Netzsperren kinderpornografischer Websites aus und für die nachhaltige Löschung solcher Plattformen.
Cornelia Ernst, die sich im Innenausschuss ebenso wie im beratenden Frauenausschuss mit der Vorlage beschäftigt, dazu: „Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, entscheidende Änderungen durchzusetzen.“
Gemeinsam mit Abgeordneten der Grünen, Liberalen und Sozialdemokraten hat die Linksfraktion im Europäischen Parlament den entscheidenden Antrag eingereicht, sodass die Richtlinie jetzt die Staaten verpflichtet, kinderpornografische Webseiten, die auf Servern in der EU liegen, zu löschen. Sperrungen sind den Mitgliedstaaten ausschließlich bei Websites aus Nicht-EU-Staaten erlaubt und nur dann, wenn es sich als unmöglich herausgestellt hat, die betreffende Website entfernen zu lassen. Ferner müssen Netzsperren in der EU auf transparenten Verfahren beruhen und Klagemöglichkeiten vorhanden sein. Nicht zuletzt sind die EU-Staaten angehalten, auf Abkommen mit Drittstaaten hin zu arbeiten, damit es hier zu einer notwendigen internationalen Kooperation beim Löschen von Websites kommt.
„Leider wurde aber die Chance vergeben, die Hürden für Netzsperren noch höher zu legen. Wir hätten uns gewünscht, dass ein Richter entscheiden muss, ob eine Seite gesperrt werden kann.“, so Ernst.
„Ich fordere alle Beteiligten auf, Sorge zu tragen, dass ein Eingriff in die Grundrechte wie Netzsperren nur unter den höchsten rechtsstaatlichen Standards erfolgen kann. Und da gehört für uns auch ein Richterspruch dazu.“