Europäischer Datenschutz: Für alle – auf hohem Niveau!
Kommentar von Cornelia Ernst zur Novellierung des EU-Datenschutzes
Cornelia Ernst begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgelegte Mitteilung zur Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzes. „Die Mitteilung ist eine gute Grundlage, um die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 an die technische Entwicklung anzupassen und dem Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten umfassend Geltung zu verschaffen“, so Ernst.
Der Schutz persönlicher Daten und der Privatsphäre müsse vor allem gegenüber Sicherheitsbehörden und privaten Datenverarbeitern gestärkt werden. Wichtig sind dafür sowohl die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, die Stärkung der Rechte der Bürger zur Einsicht, Korrektur und Löschung personenbezogener Informationen sowie die Verpflichtung der Entwickler und Hersteller von IT-Systemen von vornherein datenschutzkonforme Technologien bereitzustellen.
„Zwar enthält die Mitteilung wenig konkrete Vorschläge, dafür aber unzählige Erwägungen“, meint Ernst. Sie verweist nicht nur auf die Bedeutung der internen Dimension von Datenschutz. Vielmehr müsse in Zeiten der Übermittlung europäischer Fluggast- und Kontodaten auch die externe Dimension des Datenaustausches geregelt werden, um international hohe, verbindliche Datenschutzstandards zu garantieren.
Die veröffentlichte Mitteilung der Kommission ist ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union und Bestandteil der für das kommende Jahr angekündigten Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Bis dahin sind alle Bürger und interessierte Organisationen eingeladen, sich an einer öffentlichen Anhörung zu beteiligen und eigene Erfahrungen einzubringen.
Das Konsultationsverfahren läuft noch bis zum 15. Januar 2011 unter:
http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0006_en.htm