Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel­sicherheit des Europäischen Parlaments hat am 2. Juni 2010 dem Bericht von José Manuel Fernandes (Fraktion der Europäischen Volkspartei, EVP) zum Grünbuch der Europäischen Kommission über die Bewirt­schaftung von Bioabfall in der Europäischen Union, mit großer Mehrheit zu­ge­stimmt. Es geht darum, eine einheitliche gesetzliche Regelung für Bioabfälle in der EU zu schaffen.

»Bioabfälle werden gemeinhin definiert als biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten und Parks, Speisereste und Haushaltsabfälle, Abfälle aus Restaurants, Großküchen und Einzelhandelsläden sowie vergleichbare Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung. Pflanzenreste, die auf forst- oder landwirt­schaft­lich genutzten Flächen anfallen, sowie Mist, Klär­schlamm oder andere biolo­gisch abbaubare Abfälle wie natürliche Textil­fasern, Papier und Reste aus der Holzverarbeitung fallen nicht darunter. Der Begriff schließt auch jene Neben­produkte der Lebensmittel­her­stellung aus, die nie als Abfall angesehen werden«¹.

Das Wort Abfall ist hier in gewisser Weise irreführend. Bioabfall ist ein viel­seitig einsetzbares Gut. Bioabfälle, zu hochwertigem Kompost verar­beitet, können auf natürliche Weise wichtige Beiträge zur Verbesserung von Böden und landwirtschaftlichen Nutzflächen leisten. Auch als Energieträger können Bioabfälle als wichtiger Bestandteil einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Energiegewinnung betrachtet werden. Bioenergie kann beispielsweise durch die Verwendung von Biogas, resultierend aus einem Prozess anaero­ber, d.h. sauerstofffreier Vergärung, die geeignetste Behandlungsform für feuchte Bioabfälle (wie etwa Fettstoffe in Küchenabfällen), gewonnen werden. Das aus diesem Prozess gewonnene Biogas kann zur Strom­gewin­nung, als Kraftstoff oder auch zur Wärmegenerierung verwandt werden. Schließlich kann eine umsichtige und nachhaltige Behandlung von Bio­ab­fällen zu einer Bekämpfung des globalen Klimawandels beitragen. Abfälle sind im europäi­schen Vergleich die viertgrößte Quelle von Treibhausgasen. Insbesondere das auf Mülldeponien entstehende Methan (CH4) ist ein absoluter Klimakiller. Um ein Vielfaches so schädlich wie CO2, trägt es nachhaltig zur Veränderung der Atmosphäre bei. Eine Vermeidung dieser Gase bzw. eine wirtschaftliche Nutzung wären also auch aus klima­poli­tischer Sicht von großem Vorteil.

Wenngleich diese Vorteile offensichtlich sind, divergiert der Umgang mit Bioabfällen in den Mitgliedstaaten gegenwärtig noch sehr stark, denn die EU-Gesetzgebung bezüglich der Behandlung von Bioabfällen verliert sich bisher in diversen Richtlinien und Verordnungen. Dem soll mittels eines neuen Rechtsakts entgegengewirkt werden. Dieser muss diversen An­for­derungen gerecht werden: ein wichtiger Bestandteil einer neuen Re­ge­lung müssen noch striktere Kriterien zur Vermeidung von Bioabfällen sein. Weiterhin ist es unabdingbar, weitere Verbesserungen in der Vermeidung der Deponielagerung vorzunehmen. Schließlich ist es sicherlich eine weg­weisende Erkenntnis, Bioabfälle als Ressource zu betrachten. Unver­zicht­bar ist es dennoch aber auch, Standards für eine qualitative Bewertung von Bioabfallprodukten festzulegen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebens­mittel­sicher­heit hat sich mit seiner Zustimmung zum Bericht von José Manuel Fernandes für die Initiative der Kommission, eine gesetzliche Regelung für Bioabfälle in der EU zu schaffen, ausgesprochen. Diese Initiative war längst überfällig. Jetzt gilt es, das volle Potenzial einer solchen Regu­lierungs­möglichkeit auszuschöpfen und eine ausnahmslos umwelt- und klima­freund­liche Lösung zu finden.

In meinen zwei Änderungsanträgen hatte ich mich für eine strikte Getrenntsammlung von Bioabfällen eingesetzt. Eine umwelt- und zugleich auch verbraucherfreundliche Bioabfallregelung muss sich einem hohen Qualitätsniveau der Abfälle verpflichtet fühlen. Nur so kann eine optimale und effiziente Weiterverwendung gewährleistet sein. Dies kann jedoch nur durch eine verbindlich vorgeschriebene, getrennte Abfallsammlung erreicht werden.

Eine einheitliche europäische Regelung zum Umgang mit Bioabfällen würde eine klaffende Lücke in der europäischen Umweltpolitik schließen. Der Umweltausschuss hat mit seiner Entschließung zum Grünbuch der Kommission einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung getan. Nun bleibt abzuwarten, ob das gute Ergebnis des Ausschusses im Juli erhalten bleibt, denn dann stimmt das gesamte Parlament über das Thema ab. Danach liegt es an der Kommission, ihre guten Vorsätze aus dem Grünbuch bis Ende 2010 in eine ent­sprechen­de Richtlinie um­zu­setzen. Ich werde mich hier weiterhin entschieden für eine umwelt- und verbraucher­freund­liche Lösung einsetzen.

¹) Quelle: SEK (2008) 2936

Zeitplan (voraussichtlich):
02.06.2010: Abstimmung im Ausschuss
Juli 2010: Abstimmung im Plenum