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Linksfraktion kritisiert Einstellungsvoraussetzungen des EU-Parlaments. Gutachten bestätigt: Medizinische Untersuchung datenschutzrechtlich unzulässig.
Der Fall der umstrittenen medizinischen Untersuchung für parlamentarische Assistenten im Europäischen Parlament geht in eine nächste Runde.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres wandte sich die Europaabgeordnete Cornelia Ernst schriftlich an den Präsidenten des Europäischen Parlaments.
Sie forderte, die datenschutzrechtliche Stellung der medizinischen Untersuchung und des dazugehörigen Fragebogens vor der Einstellung parlamentarischer Mitarbeiter überprüfen zu lassen. Erst Monate später wurde ihr lapidar mitgeteilt, es bestehe kein Anlass zur Beanstandung.
„Und das, obwohl der Europäische Datenschutzbeauftragte bereits in seiner Stellungnahme vom Juni 2007 vor einer diskriminierenden Selektion warnte und dringend dazu aufforderte, Fragen nach der familiären Krankengeschichte, der Konsultation eines Psychologen, Menstruation und individueller Lebensführung zu streichen“, erklärt Ernst.
Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mittlerweile eine letzte Mahnung vom medizinischen Dienst des Parlaments erhalten mit der Aufforderung, sich der medizinischen Untersuchung zu unterziehen und den Fragebogen auszufüllen. Andernfalls werde der Fall der Rechtsabteilung übergeben. Der Druck und die Angst vor einer Nichtigerklärung des Arbeitsverhältnisses wachsen.
Die Abgeordneten der Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL) gaben daraufhin ein Gutachten zur Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des medizinischen Einstellungsverfahrens für akkreditierte parlamentarische Assistenten des Europäischen Parlaments in Auftrag.
Die Verfasser kamen zu dem Ergebnis, dass zum einen die Rechtsgrundlage nicht eindeutig geklärt ist. Darüber hinaus wird von den Gutachtern festgehalten, dass bei einer datenschutzrechtlichen Prüfung weder Artikel 128 noch Artikel 129 der Beschäftigungsbedingungen Bestand haben.
Bei einem gestrigen Treffen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten machte Cornelia Ernst deutlich, dass konkrete Durchführungsbestimmungen zur Definition „körperlicher Fitness“ durch die Parlamentsverwaltung unerlässlich seien.
Auf längere Sicht werde es aber spätestens mit dem Bericht zur Umsetzung des neuen Assistentenstatus, welcher für September erwartet wird, Nachregelungsbedarf bei der Klärung der Rechtsgrundlage geben. Über sämtliche weitere Schritte wird sie sich mit den Parlamentsassistenten verständigen.
Diese wollen sich heute bei einem Treffen über weitere Schritte beraten. Möglich wäre ein Moratorium, welches sie sowohl von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Untersuchung entbindet als auch rechtliche Schritte gegen sie aussetzt bis eine Überprüfung und Änderung der Rechtsgrundlage stattgefunden hat.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie (pdf Dokument zum Herunterladen, 1MB) HIER
Für weitere Informationen:
Sonja Giese
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