Körperscanner: Speicherung der Aufnahmen möglich
Geräte verfügen über Festplatten und Ethernet-Anschluss, die USA haben 2000 Aufnahmen zu Testzwecken gespeichert.
„Die Vermutung wird nun zur Gewissheit – dass von Körperscannern gemachte Aufnahmen nun entgegen aller Verlautbarungen ganz einfach gespeichert werden können, ist die Krönung. Immer wieder hatten die Verfechter der so genannten „Nacktscanner“ beteuert, dass die Aufnahmen weder gespeichert, noch ausgedruckt werden können.“ Den technischen Spezifikationen ist jedoch zu entnehmen, dass die Geräte über Festplatten und Ethernet-Anschluss verfügen. Wie Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler des Electronic Privacy Information Centers (EPIC) herausgefunden haben, wurden zu Testzwecken 2.000 Aufnahmen von Testpersonen in den USA gespeichert.
Ernst weiter: „Körperscanner stellen einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre dar, sie sind ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Würde des Menschen. Außerdem gibt es keine Langzeitstudien, welche gerade für Vielflieger gesundheitliche Beeinträchtigungen ausschließen können.“
Laut Ernst bedeuten die Pläne zur europaweiten Einführung von Körperscannern an Flughäfen einen vorschnellen Ruf nach Überwachung, der als präventive Anti-Terrormaßnahme gerechtfertigt wird: „Fängt man erst einmal damit an, stehen demnächst womöglich in Museen, Stadien oder gar an Schulen solche Geräte herum. Derartige Eingriffe in die Privatsphäre sind nicht mit einem „allgemeinen Sicherheitsbedürfnis“ zu rechtfertigen.“
Momentan beschränkt sich der Einsatz von Körperscannern in Europa auf einige Realtests in Zürich, Amsterdam und London. Außerdem fördert die Bundesregierung auf nationaler Ebene die Untersuchung der Scanner in Forschungseinrichtungen. Dabei wird neben der Backscatter-Röntgentechnologie auch die sogenannte Milimeter-Technologie analysiert, die ein angeblich geringeres Gesundheitsrisiko darstellt.
Straßburg, 20.04.2010
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