Neufassung der RoHS-Richtlinie
Die Neufassung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances), ergänzt die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).
Ziel von RoHS ist es, die Anzahl gefährlicher Stoffe in sämtlichen Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren.
Das Problem drängt, da nach Angaben der Kommission, bei steigender Tendenz, jährlich über 9 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in der EU verkauft werden. Dementsprechend groß ist die Menge an Altgeräten, die entsorgt werden muss.
Diese enthalten sehr oft chemische Substanzen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Zu den gefährlichsten Stoffen gehören Polyvinylchlorid (PVC), Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE), Quecksilber, Blei, Cadmium, bromorganische und chlororganische Verbindungen, andere Flammschutzmittel, Arsenverbindungen, Weichmacher, in der Struktur asbestähnliche Kohlenstoffnanoröhrchen und viele mehr.
Einige dieser Stoffe bergen ein weiteres Risiko: Werden etwa chlorierte und bromierte Flammschutzmittel oder PVC bei zu niedrigen Temperaturen verbrannt, entstehen die extrem giftigen Furane und Dioxine. Das ist vor allem auf Mülldeponien in Entwicklungsländern ein Problem, da dort leicht Schwelbrände entstehen und Kinder Elektro- und Elektronikabfälle verbrennen, um an Kupfer oder andere Metalle zu gelangen.
Die alte RoHS-Richtlinie konnte bereits dazu beitragen, dass neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr ganz so viele Giftstoffe enthalten. Eine Neufassung ist dennoch notwendig, da die Richtlinie bisher nur die Verwendung von sechs Substanzen beschränkt.¹
Die Berichterstatterin Jill Evans von den Grünen hat einen insgesamt guten Berichtsentwurf vorgelegt, der den Kommissionsvorschlag in einigen wichtigen Punkten verbessert. Sie schlägt vor, die Verwendung von bromierten und chlorierten Flammschutzmittel, von PVC und Phthalaten stufenweise einzustellen.
Eine weitere, wichtige Änderung zum Kommissionsvorschlag ist der von Frau Evans vorgeschlagene offene Geltungsbereich. Die Kommission hat lediglich 10 Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten erstellt, auf die die Richtlinie angewendet werden soll. Geräte, die nicht unter diese Kategorien fallen, werden nicht erfasst und sind von den Bestimmungen ausgenommen. Ich bin daher für den offenen Geltungsbereich und unterstütze die Berichterstatterin hier in vollem Umfang.
Wird ein offener Geltungsbereich implementiert, ist es durchaus sinnvoll, bestimmten Geräten in begründeten Fällen eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung zu gewähren. Jill Evans möchte auf diesem Wege allerdings eine Ausnahmeregelung für Photovoltaik-Module, in denen Cadmium enthalten ist, erreichen. Ich habe einen Änderungsantrag eingereicht, der diese PV-Module von der Ausnahmeregelung ausschließt, da Cadmium eine ernste Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Eine Verwendung in PV-Modulen muss möglichst schnell eingestellt werden. Technische Alternativen sind kostengünstig und werden von den meisten europäischen Firmen bereits verwendet. Die Richtlinie greift erst ab 2014 und der Zeitraum bis dahin ist ausreichend, um die Produktion umzustellen.
Des Weiteren habe ich Änderungsanträge eingereicht, die die Verwendung giftiger Stoffe stärker beschränken. Die Berichterstatterin führt zwar zahlreiche Stoffe auf², von denen viele allerdings nur in Anhang III der Richtlinie aufgenommen werden sollen. In Anhang III werden die Stoffe aufgeführt, die für ein Verbot in Frage kommen und im Zuge der nächsten Überarbeitung der Richtlinie einer Bewertung unterzogen werden sollen. Ich habe hingegen beantragt, dass die meisten dieser Stoffe in Anhang IV aufgenommen werden und somit zu den verbotenen Stoffen zählen, da die Verwendung dieser stark gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe unverantwortlich ist und eingestellt werden muss. Laut Umweltbundesamt sind zum Beispiel bromierte Flammschutzmittel in der Muttermilch und in der Umwelt in entlegenen Polarregionen bereits nachweisbar.
Nano-Produkte gehören ebenfalls auf die Liste der verbotenen Stoffe (Anhang IV). Derzeit sind keine ausreichenden Erkenntnisse vorhanden, die belegen könnten, dass Nano-Anwendungen ungefährlich sind. Nano-Partikel sind dermaßen klein, dass sie, ähnlich wie der gefährliche Feinstaub, tief in den Körper von Menschen eindringen können. Welche Folgen das hat ist noch unbekannt. Dennoch werden Nano-Technologien von vielen Firmen verschiedener Branchen in Umlauf gebracht.
¹) Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)
²) Arsenverbindungen, Beryllium und Berylliumverbindungen, Antimontrioxid, Dinickeltrioxid, Bisphenol A, bromorganische Verbindungen und andere bromierte Flammschutzmittel, chlororganische Verbindungen und andere chlorierte Flammschutzmittel und Weichmacher.
Zeitplan (vorgesehen):
- 06.04.2010: Meinungsaustausch im ENVI
(mit Änderungsanträgen) - 02./03.06.2010: Abstimmung im ENVI
- Juli 2010: Abstimmung im Plenum
Siehe auch www.sabine-wils.eu/rohs.html