Viel Lärm um nichts!

Presseerklärung von Sabine Wils, MdEP und Sprecherin der Delegation der Partei DIE LINKE im Europaparlament zu der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments über eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission für die nächste Wahlperiode.

„An der Behauptung, dass Kommissionspräsident José Manuel Barroso in einer Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament ihm quasi über die Hintertür ein indirektes Initiativrecht zum Erlass von Richtlinien und Verordnungen zubilligen will, ist nichts dran“, erklärte die Europaabgeordnete der LINKEN Sabine Wils. „Die dazu angestellten Vermutungen in der Presse beruhen auf bewussten Fehlinformationen aus der Ecke deutscher sozialdemokratischer Europaabgeordneter, die damit lediglich noch einmal gut Wetter für den Lissabonner Vertrag machen wollen. Die Öffentlichkeit wird von ihnen dabei bewusst irregeleitet. Es ist viel Lärm um nichts, der hier erzeugt wird“.

Mit der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wird tatsächlich nur das Verfahren für eine Anhörung des Parlaments geregelt. Nach Artikel 225 des neuen Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) kann das Parlament „geeignete Vorschläge zu Fragen unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Unionsakts zur Durchführung der Verträge erfordern“. Eine fast gleichlautende Bestimmung war auch schon bisher, in Artikel 192 Absatz 2 EG-Vertrag, enthalten. Neu ist lediglich der letzte Satz in Artikel 225 AEUV: „Legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie dem Europäischen Parlament die Gründe dafür mit.“ Dies ist im Umgang mit einem Parlament eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

In der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission für die nächste Wahlperiode wird dazu nun das Verfahren im Einzelnen geregelt. Danach will sich die Kommission verpflichten, binnen drei Monate nach der Parlamentsentschließung über die „konkrete Weiterbehandlung der Aufforderungen (…) zu berichten“. Ist die Kommission mit dem Parlamentsvorschlag einverstanden, so soll sie dazu spätestens nach einem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen oder den Vorschlag in ihr Arbeitsprogramm für das folgende Jahr übernehmen. Lehnt die Kommission die Aufforderung des Parlaments hingegen ab und legt sie keinen Vorschlag dazu vor, so muss sie dem Parlament nur die Gründe dafür im Einzelnen erläutern.

Es bleibt also bei der Machtlosigkeit des Europäischen Parlaments. Anders als jedes normale Parlament hat es kein Initiativrecht. Das liegt bei der Kommission. Das Parlament kann somit nicht einmal Rechtsakte, die es selbst mit beschlossen hat, aus eigenem Willen aufheben.

Strasbourg, 09. Februar 2010

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Sonja Giese
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